Schlichtungsverfahren wegen Behindertenanwaltschaft

Die Vorfälle rund um die Bestellung des Behindertenanwaltes verliefen benachteiligend und daher wird Dr. Franz-Joseph Huainigg ein Schlichtungsverfahren einleiten, berichten die Salzburger Nachrichten.

Türschild Schlichtungszimmer Bundessozialamt NÖ
BIZEPS

Sozialminister Hundstorfer hat seinen Parteifreund und Vorgänger Erwin Buchinger zum Behindertenanwalt bestellt; eine Entscheidung, die wochenlang die Medien beschäftigte. Von Anfang an war der Vorwurf der Schiebung laut geworden.

Dr. Franz-Joseph Huainigg reicht es. „Er will, dass sich die Schlichtungsstelle im Bundessozialamt mit der Bestellung des Behindertenanwalts auseinandersetzt“, berichten die Salzburger Nachrichten am 27. Dezember 2009. Huainigg kündigte an, dass er am 28. Dezember 2009 einen Schlichtungsantrag stellen wird.

Nach jahrzehntelanger Arbeit für behinderte Menschen gehe er jedenfalls davon aus, für die Aufgabe des Behindertenanwalts mindestens gleich gut qualifiziert zu sein wie Ex-Minister Erwin Buchinger, sagt Huainigg im SN-Gespräch. „Eine bessere Qualifizierung Buchingers ist bisher nicht nachgewiesen.“

Laut Bundesbehindertengesetz sei bei der Bestellung des Behindertenanwaltes „bei gleicher sonstiger Eignung“ einem Menschen mit Behinderung „der Vorzug zu geben“, erläutert die Zeitung und erinnert: „Von den vier Kandidaten, die in die engere Wahl kamen, kam aber mit Buchinger just der einzige nicht behinderte Bewerber zum Zug.“

Keine Chance wegen seiner schweren Behinderung?

„Ob er glaube, dass er wegen seiner schweren Behinderung keine Chance gehabt habe, wie gerüchtehalber kolportiert werde?“, wollten die SN von Huainigg wissen: „Das fände ich doch sehr merkwürdig, dass ich zu behindert für den Behindertenanwalt sein sollte.“ Schließlich sei er jahrelang Nationalratsabgeordneter gewesen. Und wenn er das könne, dann könne er auch Behindertenanwalt sein.

Vater eines behinderten jungen Mannes

Dem Argument, dass Buchinger als Vater eines behinderten jungen Mannes auch ein Betroffener sei, kann Huainigg ebenfalls nicht so ganz folgen.

Er sei „voller Respekt und Anerkennung“ für das Engagement von Eltern behinderter Kinder. „Aber es ist ein Unterschied, wenn man selbst behindert ist. Dann erfährt man die Diskriminierungen im Alltag viel direkter und kann die Anliegen behinderter Menschen viel authentischer vertreten“, zitiert ihn die SN.

Wie kam die Bestellung zustande?

„Er wolle wissen, nach welchen Kriterien die von Hundstorfer eingesetzte Kommission die Kandidaten bewertet habe. Sie bestand aus zwei weisungsgebundenen Sektionschefs und dem Präsidenten des Behindertendachverbands, der sich überwiegend aus Mitteln des Sozialministeriums finanziert“, hält die SN abschließend fest.

Klage möglich

Im Ö1 Morgenjournal gibt Huainigg bekannt, dass von diesem Gutachten, das die Kandidaten entsprechend ihrer Qualifikation gereiht hat, abhänge, ob er sich an die Gerichte wenden werde. „Wenn es für mich nachvollziehbar ist, dann ist es okay. Sonst gibt es die Möglichkeit einer Klage“, so Huainigg gegenüber dem ORF.

„Das Sozialministerium reagierte am Montag gelassen auf Huainiggs Ankündigung. Eine Sprecherin von Ressortchef Rudolf Hundstorfer verwies auf die Expertenkommission, deren Empfehlung bei der Bestellung Buchingers gefolgt sei“, berichtet der Kurier in seiner Online-Ausgabe.

Zur Erinnerung: „Warum sollen wir sagen, wer in der Kommission saß?“, antwortete Hundstorfer-Pressesprecher Norbert Schnurrer auf SN-Anfrage. Eine Kommission einzusetzen, sei eine Fleißaufgabe des Ministers gewesen, laut Gesetz hätte er allein entscheiden können. SN-Recherchen ergaben, dass die Kommission aus drei Leuten bestand, darunter zwei Spitzenbeamte des Sozialministeriums.

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