Königsberger-Ludwig: Aufschulung von BehindertenbetreuerInnen sichert Qualität in Betreuung

Hilfeleistungen für behinderte Menschen nicht aus GuKG herauslösen

Ulrike Königsberger-Ludwig
SPÖ

In ihrer Rede zum Nationalrat ging SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig auf den fünften Antrag ein, der im Zusammenhang mit dem Ärztegesetz behandelt wird.

Hierbei geht es um die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG). Der Antrag sieht vor, dass Hilfeleistungen für behinderte Menschen aus dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz herausgelöst werden.

Für Königsberger-Ludwig ist das keine Option: „Wir wollen, dass Behinderten- und Sozial-FachbetreuerInnen aufgeschult werden, um medizinische Tätigkeiten verrichten zu können. Denn behinderte Menschen haben das Recht, von bestens ausgebildetem Personal versorgt zu werden.“

Gegenwärtig dürfen Hilfeleistungen in Behinderteneinrichtungen nur von diplomiertem Pflegepersonal erfolgen. „Im Alltag führt das oft zu Schwierigkeiten, da nicht den ganzen Tag Fachpersonal anwesend ist. Für behinderte Menschen ist es jedoch wichtig, von Personen versorgt zu werden, die sie sehr gut kennen“, erklärt Königsberger-Ludwig.

Der Antrag zielt nun darauf ab, dass es Menschen, die in Behinderteneinrichtungen arbeiten, generell erlaubt sein soll Tätigkeiten zu verrichten, wie z.B. einen Katheter zu setzen.

„Das ist so nicht in unserem Sinn“, stellt Königsberger-Ludwig klar. „Wir wollen, dass auch im Alltag von Behinderteneinrichtungen die BewohnerInnen bestmöglich unterstützt und versorgt werden. Das soll nicht zulasten der Qualität in Betreuung und medizinischer Versorgung gehen. Denn wichtige medizinische Tätigkeiten sollen von Personal gemacht werden, das auch eine entsprechende Ausbildung hat.“  

Laut Königsberger-Ludwig hat die Interessensvertretung der Dienstleistungsunternehmen im Psychosozialen- und Behindertenbereich in Oberösterreich bereits Vorschläge in diese Richtung erarbeitet. Diese zielen darauf ab, pädagogische MitarbeiterInnen aufzuqualifizieren und sie mit Zusatzqualifikationen auszustatten.

„Genau in diese Richtung wird im Rahmen der derzeitig laufenden Reform der Gesundheits- und Krankenpfleger gearbeitet. Es soll ermöglicht werden, dass Zielgruppen- und Setting-spezifische Zusatzqualifikationen speziell auch für die Betreuung für Menschen mit Behinderung erworben werden können. Das ist wichtig, um die Unterstützung bestmöglich zu gewährleisten“, fasst Königsberger-Ludwig zusammen.

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