Zivilverfahrensnovelle 2009 bringt Vorteile für Gehörlose

Verhandlung vor dem Gericht und neuerdings auch Gespräche mit dem Rechtsanwalt werden auf Kosten des Bundes mit einem Gebärdensprachdolmetscher unterstützt

Claudia Bandion-Ortner
Bundesministerium für Justiz

In Österreich sind etwa 8.000 bis 10.000 Menschen gehörlos oder stark schwerhörig. „Die Sprache ist jedoch das wichtigste Ausdrucksmittel vor Gericht. Diesen Menschen wollen wir nunmehr sowohl für Verhandlungen vor Gericht, wie auch für die Gespräche mit ihrem Rechtsanwalt auf Kosten des Bundes einen Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stellen“, so Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner.

Die Novelle zur Zivilprozessordnung (ZPO) tritt nach dem Beschluss im Nationalrat mit 1. April 2009 in Kraft.

Zivilverfahrens-Novelle 2009

„Gebärdensprachdolmetscher

§ 73a. (1) Ist eine Partei gehörlos, hochgradig hörbehindert oder sprachbehindert, so ist dem Verfahren ein Dolmetscher für die Gebärdensprache beizuziehen, sofern sich die Partei in dieser verständigen kann. Die Kosten des Dolmetschers trägt der Bund.

(2) Der Bund trägt auch die Gebärdensprachdolmetscher-Kosten, die die Partei für den zur Führung des Verfahrens notwendigen Kontakt mit ihrem Rechtsvertreter aufgewendet hat. Diese sind ihr bis zu dem Ausmaß zu vergüten, das sich in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes 1975 ergibt.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich