Zehn Jahre Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sein zehnjähriges Bestehen gefeiert. Am 8. März 2001 wurde das in Berlin ansässige Institut auf einstimmigen Beschluss des Bundestages hin gegründet.

Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte

Der Vorsitzende des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Prof. Dr. Eibe Riedel, erklärte zu diesem Jubiläum: „Von Anfang an hat das Deutsche Institut für Menschenrechte mit seiner wissenschaftsbasierten Politikberatung konsequent die menschenrechtliche Perspektive in die rechtspolitischen und gesellschaftlichen Debatten in Deutschland eingebracht. Das Institut wird gehört und verschafft sich Gehör. Sein Sachverstand wird nicht nur im parlamentarischen Raum anerkannt. Auch die Zivilgesellschaft baut auf die Expertise des Instituts. Sie schätzt den von ihm betriebenen kontinuierlichen Austausch mit Regierung und Abgeordneten über die Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in Deutschland. Ein Menschenrechtsinstitut kann nicht bequem sein, auch nicht in einem Rechtsstaat. Denn auch dieser muss immer wieder an seine internationalen wie europäischen Menschenrechtsverpflichtungen erinnert werden.“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, angewandte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen.

Auch die Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt.

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