Wr. Chancengleichheitsgesetz: Wie man ein Gesetz (nicht) macht

Nach einer überraschenden Vorlage des Wr. Chancengleichheitsgesetzes und einer Begutachtung im Sommer folgten langwierige Gespräche. Das Gesetz bleibt in den Eckpunkten ein klassisches Behindertenhilfegesetz; wenn auch mit neuem Namen. Ein Kommentar.

Was steht im Wr. Chancengleichheitsgesetz
BIZEPS

Der Anfang der Gesetzwerdung war völlig vermurkst. Im Geheimen überlegte sich die Stadtverwaltung, wie das in die Jahre gekommene und teilweise untaugliche Wiener Behindertenhilfegesetz (WBHG) umgearbeitet werden könnte.

Herausgekommen ist ein unambitioniertes Gesetz mit dem irreleitenden Titel „Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien (Chancengleichheitsgesetz Wien – CGW)“. Hoffnungen wurden geweckt, die nicht erfüllt werden sollten.

Eckpunkte schon vorher fixiert

Das neue Gesetz soll „keine maßgeblichen finanziellen Veränderungen“ verursachen, da ein „Großteil der im Entwurf angeführten Leistungen bereits gefördert wird“. Die „Veränderungen und Alternativen im Leistungsangebot sind kostenneutral“, hieß es im Entwurf.

„Das Chancengleichheitsgesetz bringt eine sprachliche Modernisierung. Alte, diskriminierende Begriffe werden entfernt, gleichzeitig wird der Gesetzestext in klarer und nachvollziehbarer Sprache formuliert“, hielt die Gesundheits- und Sozialstadträtin, Mag.a Sonja Wehsely, fest.

Begutachtungsverfahren

Das Begutachtungsverfahren verlief ziemlich vorhersehbar. Mehrere Dutzend Organisationen nahmen schonungslos den Entwurf unter die Lupe. Sehr kritisch war beispielsweise die „Wiener Interessensvertretung der behinderten Menschen“, deren Stellungnahme fast doppelt so lang war wie der Gesetzesentwurf.

Gespräche folgten

Um den aufgestauten Unmut etwas abzufangen folgte – wie in solchen Situationen üblich – eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich vier mal traf und jeweils in mehrstündigen Sitzungen die Kritikpunkte im Detail besprach.

Die Beamtinnen und Beamten der Stadt Wien und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FSW, die an der Arbeitsgruppe teilnahmen, hatten keinerlei „Verhandlungsmandat“, wie sie mehrfach betonten. Es blieb daher nichts anderes übrig, als Positionen auszutauschen und eklatante Unrichtigkeiten oder offensichtliche Fehler im Gesetzestext aufzulisten.

Diese Punkte werden mit großer Wahrscheinlichkeit in einem überarbeiteten Entwurf eingearbeitet, der in nächster Zeit den Abgeordneten des Landtages zugestellt wird. Ebenfalls aufgenommen werden sollen Änderungen, die keine unmittelbaren Auswirkungen haben oder nur die derzeitige Verwaltungspraxis besser widerspiegeln, als es der Entwurf tat.

Man kann also nicht sagen, dass sich der Gesetzesentwurf nicht ändern wird. Er wird sogar in vielen Punkten korrigiert und umgeschrieben werden.

Eckpunkte bleiben unverändert

„Der erwartete große Wurf, nämlich der immer wieder angekündigte Paradigmenwechsel, wird durch das CGW in der vorliegenden Fassung leider noch nicht verwirklicht“, hält der Vorsitzende der Wr. Interessensvertretung, Mag. Michael Krispl, fest, wenn er auch „einen ersten Schritt in die richtige Richtung, dem allerdings so rasch wie möglich zusätzliche, notwendige Weiterentwicklungsschritte folgen müssen“ erkennt.

Bei den Eckpunkten war auch in den Gesprächen der Arbeitsgruppe null Spielraum. Unverändert bleiben die ungenügenden Rechtsansprüche, die häufige Einbeziehung des Einkommens sowie die noch immer völlig unbekannten Inhalte der begleitenden Verordnungen und Richtlinien, die das Gesetz bringen wird.

Diese Punkte greift Krispl auch auf, wenn er festhält, dass bei „bei der Mehrzahl der Leistungen nach dem CGW weiterhin an bloßen privatwirtschaftlichen und freiwilligen Förderungen ohne Rechtsanspruch festgehalten“ wird und „man sich seitens der Stadt Wien nicht durchringen kann, endlich rechtsansprüchige Leistungen zu schaffen“.

Wer braucht das Gesetz wirklich?

Interessantes konnte man in der Arbeitsgruppe auch erfahren. Das Gesetz, welches die aktuellen Leistungen festschreibt und nicht mehr kosten darf als bisher, wird von den Betroffenen ja nicht wirklich gebraucht, so ein Diskussionsbeitrag. „Wer braucht denn dieses Gesetz nun wirklich?“, wollte ein Teilnehmer wissen.

Die Antwort seitens der Stadt war aber die stundenlangen Sitzungen wert: „Ja, stimmt. Aber der FSW benötigt dieses neue Gesetz“, erklärte man.

Wie geht es weiter?

Das überarbeitete Gesetz kommt nun in den Landtag und wird noch im Herbst beschlossen werden.

Wann auch immer dies geschieht. Eines ist schon jetzt sicher: Glücklich wird niemand darüber sein; einige über die Vorgangsweise, andere über die Reaktionen massiv verärgert.

Ob sich die ganze Aufregung und Verärgerung für ein Gesetz auszahlt, das nur den aktuellen Status der Wiener Behindertenhilfe in neuen Worten festschreibt? Stadträtin Wehsely zeigt mit der Vorgangsweise eines überdeutlich auf, nämlich wie man ein Gesetz nicht macht.

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