Wittmann: Volksanwaltschaft wird zentrale Anlaufstelle in Menschenrechtsfragen

Im heutigen Verfassungsausschuss wurde unter anderem die Umsetzung der Anti-Folter-Konvention OPCAT beschlossen. Damit wird die Volksanwaltschaft zur zentralen Anlaufstelle und Prüferin in Menschenrechtsfragen.

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„Das ist die größte Veränderung der Volksanwaltschaft, seit es diese Institution gibt. Damit wird die Volksanwaltschaft kompetente Anlaufstelle für Missbrauchsopfer und Beratungsorgan“, so SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann.

In Zukunft besteht nun die Möglichkeit an Orten der Freiheitsentziehung, aber auch in Pflege-, Alters-, Behindertenheimen sowie Einrichtungen der Jugendwohlfahrt unangemeldet Kontrollbesuche durchzuführen.

Pro Jahr sollen sieben bis acht Kommissionsbesuche durchgeführt werden – in immerhin 4.000 Einrichtungen österreichweit. Wittmann begrüßt die Ansiedlung der menschenrechtlichen Prüfkompetenzen im Bereich der Volksanwaltschaft.

„Die Volksanwaltschaft hat jahrelange Erfahrung im Bereich der Kontrolle von öffentlichen Einrichtungen und gilt als kompetenter und engagierter Partner für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land“, so der SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Hannes Fazekas.

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