Nationaler Aktionsplan

Deckblatt Nationaler Aktionsplan 2012-2020
BMASK

Der Nationale Aktionsplan (NAP) listet jene Maßnahmen auf, die Österreich setzen will, um die seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention/UN-BRK) nachzukommen. (Hier der Entwurf sowie die Reaktionen.)

Der Weg zum Aktionsplan

Angekündigt wurde der Aktionsplan von Sozialminister Hundstorfer im März 2010. Der Ministerrat beschloss im Oktober 2010 (anlässlich eines Berichts zum Staatenbericht von Österreich an die UNO) einen Aktionsplan zu erstellen.

Es sei „unbedingt erforderlich, dass sämtliche Ministerien eingebunden werden“, formulierten Ministeriumsvertreter und ergänzten: „Das selbe gilt auch für die Länder“ – hieß es im Juni 2010.
BIZEPS-INFO berichtete laufend über dessen Ausarbeitung (Auftaktveranstaltung Februar 2011 sowie Informationsveranstaltung Februar 2012). Das Sozialministerium hat am 16. Jänner 2012 einen Entwurf des Aktionsplans zur Stellungnahme übersandt. 100 Organisationen nahmen dazu schriftlich Stellung.

Betroffene kritisierten vor allen die mangelnde Einbeziehung der Zivilgesellschaft. Dies vor allem auch, da es einer der zentralen Grundsätze der Konvention ist, Menschen mit Behinderung von Beginn an in alle Entscheidungsprozesse, die sie betreffen, einzubinden. Nicht zuletzt kritisieren Menschen mit Behinderungen und ihre Interessensvertretungen die Unverbindlichkeit der laut Entwurf vorgesehenen Maßnahmen.

Die Bundesländer machen bei der Erstellung nicht mit und das Finanzministerium hat angekündigt, dass es „kein zusätzliches Geld“ für die Umsetzung geben wird.

Ws steht im Nationalen Aktionsplan?

Am 24. Juli 2012 wurde der „Nationale Aktionsplan 2012-2020“ (Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Inklusion als Menschenrecht und Auftrag) beschlossen.

Der Nationale Aktionsplan (NAP) listet auf rund 120 Seiten in 8 Kapitel (Behindertenpolitik, Diskriminierungsschutz, Barrierefreiheit, Bildung, Beschäftigung, Selbstbestimmtes Leben, Gesundheit und Rehabilitation, Bewusstseinsbildung und Information) 250 Maßnahmen auf, die Österreich setzen will, um die seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nachzukommen.

Hier der im Ministerrat beschlossene Text.

Im Jahr 2016 veröffentlichte das Sozialministerium eine höchstumstrittene Zwischenbilanz.

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