Wirtschaft und k21: Mediation anstelle von Kündigungsschutz

Bedürfnisse von behinderten Menschen und Betrieben auf einen Nenner bringen

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„Ernsthafte Behindertenpolitik heißt für die Wirtschaftskammer Österreich insbesondere die Integration von behinderten Menschen am Arbeitsplatz“, betonte heute, Dienstag, der Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich, Martin Gleitsmann.

Um eine möglichst weitreichende Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt zu erreichen, müsse sowohl auf die Bedürfnisse der behinderten Menschen als auch auf die Bedürfnisse der Betriebe eingegangen werden. Insbesondere der besondere Kündigungsschutz stelle aus Sicht der Betriebe das größte Hindernis dar, so Gleitsmann.

Die Behindertenverbände ziehen in dieser Frage jetzt aber gemeinsam mit den Betrieben an einem Strang, wie Maria Brandl von „Integration:Österreich“ und Jo Spelbrink von k21 betonten. Dies sei Output der gemeinsamen Bundesländertour von k21 und der WKÖ, die in den vergangenen Wochen und Monaten Unternehmer und Betroffene über Möglichkeiten der Beschäftigung behinderter Menschen informierte.

An Stelle dieses – für die Betriebe – oftmals langwierigen Verfahrens soll ein Mediationsverfahren treten. Die Mediation, so die Vertreter von Wirtschaft und Behindertenorganisationen unisono, könne sich vor allem dann als adäquates Mittel der Streitbeilegung in Arbeitsbeziehungen bewähren, wenn zwischen den Parteien eine gewisse Aussicht besteht, das Dienstverhältnis trotz einer entstandenen Meinungsverschiedenheit fortzusetzen. „Sie bietet sich aber auch für den Fall an, dass der Dienstgeber ein Interesse daran hat, die Auflösung konsensual und in sozial verträglicher Form durchzuführen“, so Gleitsmann.

Gleichzeitig fordert die WKÖ weiterhin eine Neuregelung der Ausgleichstaxe. Derzeit sind Arbeitgeber mit mehr als 25 Dienstnehmern dazu verpflichtet, auf je 25 Arbeitnehmer einen begünstigten Behinderten einzustellen. Pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichstaxe von derzeit rund 200 Euro pro Monat zu bezahlen. Insgesamt betrugen die Einnahmen aus dem Ausgleichstaxfonds 2002 rund 70 Mill. Euro. Heimische Unternehmen sind derzeit aber teilweise gezwungen, Ausgleichstaxe zu bezahlen, obwohl sie bereit sind, behinderte Menschen zu beschäftigen.

„Diese fehlende Vermittelbarkeit muss Auswirkungen auf die Höhe der Ausgleichstaxe haben. Wenn ein Betrieb sich redlich bemüht, jedoch über das AMS kein begünstigt Behinderter vermittelt werden kann, soll er auch keine Taxe bezahlen müssen“, fordert Gleitsmann. Zudem sollte bei Übererfüllung der Beschäftigungspflicht sowie für KMU unter 25 Mitarbeitern, die gesetzlich nicht verpflichtet sind, begünstigte Behinderte einzustellen, dies aber trotzdem freiwillig tun, ein finanzieller Anreiz – vergleichbar mit der Lehrlingsausbildungsprämie – geschaffen werden.

Weiterer offener Punkt aus Sicht der Wirtschaft: Die bereits bestehenden Förderungen von Anlern- und Erprobungseinheiten in Betrieben im Rahmen des Ausgleichstaxfonds sollen ausgebaut werden. Ausbildungen für die behinderten Menschen sollen ebenso verstärkt gefördert werden – insbesondere für neue Berufsfelder – wie die sie betreuenden Mitarbeiter in den Firmen.

Aus Sicht von Integration Österreich und k21 habe sich aber auch gezeigt, dass nach wie vor Informationsmangel auf beiden Seiten sowohl über die Möglichkeiten der Einstellung behinderter Menschen als auch über die eigenen beruflichen Möglichkeiten behinderter Menschen. Die Sensibilisierung zum Thema Integration am allgemeinen Arbeitsmarkt müsse daher weiter forciert werden. In die selbe Kerbe schlägt auch Franz-Joseph Huainigg, der darauf hinwies, „dass wir die Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen neu denken und Barrieren beim Zugang zum ersten Arbeitsmarkt kontinuierlich weiter abbauen müssen“.

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