Wird NS-Arzt Gross Ehrenkreuz aberkannt?

Der NS-Arzt Dr. Heinrich Gross erhielt im November 1975 das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse verliehen.

Heinrich Gross
APA

Bundesministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) läßt keinen Zweifel daran, daß sie es nicht für angebracht hält, „daß Dr. Gross eine der höchsten Auszeichnungen besitzt, die die Republik Österreich für auf wissenschaftlichem Gebiet erbrachte Leistungen zu vergeben hat.“

Die nachträgliche Aberkennung einer Auszeichnung habe es bisher aber noch nie gegeben, so Gehrer. Im Gesetz seien weder Gründe dafür noch ein entsprechendes Verfahren definiert. Man könne entweder auf eine gerichtliche Verurteilung warten oder eine Aberkennung vornehmen. Dies müßte allerdings in einem Verwaltungsverfahren geschehen.

Bekanntlich wird es wahrscheinlich keine gerichtliche Verurteilung geben, da Sachverständige – nicht unumstritten – Gross als nicht verhandlungsfähig eingestuft haben und eine Verschiebung des Verfahrens bewirkten. Schon im August 1999 antwortete der damalige Bundesminister Dr. Caspar Einem (SPÖ) anläßlich einer Anfrage des Abgeordneten Karl Öllinger (GRÜNE) bezüglich einer Aberkennung des Ehrenkreuzes: „Das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung des Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst, BGBl. Nr. 96/1955, sieht keine Aberkennung vor; im Falle einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung wegen eines Verbrechens wäre eine solche grundsätzlich möglich.“

Ob Gross jemals verurteilt wird ist ebenso ungewiß wie die Frage, ob ihm jemals seine Auszeichnung aberkannt wird. Beide Verfahren sollten nicht verschleppt werden und noch zu seinen Lebzeiten abgeschlossen sein.

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