Wiener Magistratsdirektion kündigte nochmalige Prüfung des Etappenplans an

Der im Vorjahr vorgelegte Etappenplan zum Abbau baulicher Barrieren in Wien wurde von der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung in der vorliegenden Form abgelehnt. Nun wurde seitens der Stadt Wien eine nochmalige Überprüfung angekündigt.

Wiener Etappenplan
Land Wien

Die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung – das Beratungsgremium der Landesregierung in Wien – hatte nach ausführlichen Beratungen den Etappenplan in der vorliegenden Form abgelehnt und dies im November 2012 dem Bürgermeister schriftlich mitgeteilt.

Begründet wurde dies „mit den unverständlichen und unzumutbar langen Übergangsfristen von bis zu 30 Jahren, die Gegenstand des Planes sind“. „Die Interessensvertretung kann darin nicht ein ernsthaftes Bemühen zur Umsetzung der Barrierefreiheit in einer angemessenen Frist erkennen“, hieß es damals im Schreiben, in dem man daher „dringend eine Überarbeitung“ urgierte. Gefordert wurde einerseits „erheblich kürzere Übergangsfristen festzuschreiben und andererseits ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten“. (Selbst der Bürgermeister hatte die langen Übergangsfristen in einem Interview kritisiert)

Die Magistratsdirektion antwortete der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung am 28. Jänner 2013 (MDK-2881-5/12) und kündigte an: Es werde „eine nochmalige Prüfung der Inhalte des gegenständlichen Etappenplans – insbesondere im Lichte der vorgebrachten Kritikpunkte – umgehend in die Wege“ geleitet.

Wir bringen das Schreiben zur Gänze:

Magistratsdirektion antwortet:

Ihre Stellungnahme zur Vorlage eines Etappenplans gemäß § 10 Wiener Antidiskriminierungsgesetz wurde im Auftrag von Herrn Bürgermeister an die Magistratsdirektion zur Beantwortung weitergeleitet.

In Entsprechung dieses Auftrages darf eingangs betont werden, dass sich die Stadt Wien nach Kräften laufend darum bemüht, den Zugang zu ihren Dienstleistungen und Angeboten diskriminierungsfrei zu gestalten. Von diesem grundsätzlichen Bestreben war auch die Erstellung des in Rede stehenden Etappenplans getragen – und wird auch dessen Fortentwicklung getragen sein.

Auf der anderen Seite kann schon allein aufgrund der Vielzahl an von der Gemeinde genutzten Objekten die Frage des finanziellen Aufwandes bzw. der finanziellen Ressourcen nicht völlig außer Acht gelassen werden. Auf die Bestimmung des § 3a Wiener Antidiskriminierungsgesetz betreffend unverhältnismäßige Belastungen darf im gegebenen Zusammenhang nur am Rande hingewiesen werden.

Vor diesem Hintergrund wird Ihre Stellungnahme selbstverständlich zum Anlass genommen werden, eine nochmalige Prüfung der Inhalte des gegenständlichen Etappenplans – insbesondere im Lichte der vorgebrachten Kritikpunkte – umgehend in die Wege zu leiten.

Abschließend ist es mir ein besonderes Anliegen, nochmals hervorzuheben, dass sich die Stadt Wien ihrer Verantwortung in diesem wichtigen Bereich bewusst ist und sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin bemühen wird, dieser tagtäglich gerecht zu werden.

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