Wiener Etappenplan: Monitoringstelle kritisiert viel zu lange Übergangsfristen

Die Wiener Monitoringstelle hat ihre Empfehlungen zum Etappenplan für den Abbau baulicher Barrieren in der Stadt Wien veröffentlicht: Besonders problematisch erscheinen dabei die viel zu langen Übergangsfristen.

Wiener Etappenplan
Land Wien

Die Stadt Wien plant, ihre öffentlich zugänglichen Amtsgebäude bis zum Jahr 2042 barrierefrei umzubauen. Diese Übergangsfrist ist nach Ansicht der Wiener Monitoringstelle viel zu lang.

Als Ansatzpunkt für eine angemessene Frist könnten die Übergangsfristen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz herangezogen werden, die eine barrierefreie Umgestaltung bis 31. Dezember 2015 bzw. 31. Dezember 2019 vorsehen, formuliert es die Monitoringstelle in ihren Empfehlungen zum Etappenplan.

Die Monitoringstelle für Wien geht davon aus, dass die Stadt Wien grundsätzlich die Absicht hat, die bauliche Barrierefreiheit in ihren öffentlich zugänglichen Amtsgebäuden herzustellen und zu gewährleisten. Der Etappenplan sollte aufzeigen, wann welche Gebäude der Stadt Wien barrierefrei umgebaut werden. Das kann er aber in der jetzigen Form nicht leisten, schreibt die Wiener Monitoringstelle in ihren Empfehlungen.

Das fordert die Konvention

Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert von den Ländern und Gemeinden unter anderem, Barrierefreiheit in einem umfassenden Sinn bei neuen Planungen und Bauten herzustellen und bestehende Barrieren mit allen zumutbaren Anstrengungen möglichst rasch zu beseitigen.

Die Wiener Monitoringstelle

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht in Art. 33 Abs. 2 vor, dass die Vertragsstaaten innerstaatliche Mechanismen zur Überwachung der Umsetzung einrichten. Neben dem Bundes-Monitoringausschuss, der bereits seit Jahren Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes überwacht, gibt es für den Kompetenzbereich des Bundeslandes Wien die Wiener Monitoringstelle.

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