Wiener Antidiskriminierungsgesetz soll auch behinderte Menschen schützen

In der Sitzung des Wiener Landtages wurde ein Beschlussantrag einstimmig angenommen, dass das Wiener Antidiskriminierungsgesetz erweitert werden soll.

Wiener Gemeinderat und Landtag - Sitzungssaal
PID / Markus Wache

Bisher war das Wiener Antidiskriminierungsgesetz eines jener ganz wenigen Landesgesetze, die die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung nicht umfasste. Nun wurde in der Landtagssitzung vom 2. Oktober 2008 ein „Beschluss(Resolutions-)antrag der Abgeordneten Karin Prainiess-Kastner, Ing. Mag. Bernhard Dworak, Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP), Prof. Erika Stubenvoll, Gabriele Mörk, Kurt Wagner (SPÖ) sowie Claudia Smolik (GRÜNE) … betreffend Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen im Wiener Antidiskriminierungsgesetz“ einstimmig beschlossen.

Im Antrag heißt es: „Der Tatbestand der Diskriminierung von natürlichen Personen aufgrund einer Behinderung wird in das Wiener Antidiskriminierungsgesetz aufgenommen. Das Gesetz möge entsprechend novelliert werden.“

Ein diesbezüglicher Novelierungstext ist Teil des Antrages und es wird abschließend festgehalten: „In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an die zuständige amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal beantragt.“

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