Wiener Antidiskriminierungsgesetz novelliert: Monitoringstelle sollte nun arbeiten können

Am 23. Dezember 2014 wurde im Landesgesetzblatt 53/2014 die Neuregelung der Wiener Monitoringstelle veröffentlicht.

Ortschild mit Aufdruck Wien
BilderBox.com

Ziel dieser Überarbeitung ist es, ein funktionierendes Monitoring der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. (Details der Überarbeitung)

Deutliches Zeichen für mehr Unabhängigkeit

„Damit sehe ich unsere wesentlichste Hauptforderung eines unabhängigen Kollegialorgans aus weisungsfreien Mitgliedern gemäß Pariser Prinzipien umgesetzt. Ein deutliches Zeichen für mehr Unabhängigkeit. Auch wenn wir darin noch keine 100%ige Umsetzung der UN-Konvention und der Pariser Prinzipien sehen, stellt diese Novelle zum derzeitigen Status – aus meiner Sicht – einen wesentlichen Meilenstein der Fortentwicklung dar, der auch als Vorbild für Weiterentwicklungen in den anderen Bundesländern dienen kann und soll“, so Klaus Widl, der zugleich stellvertretender Vorsitzender der Wiener Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung (IVMB) und Mitglied der Wiener Monitoringstelle ist, im Gespräch mit Pepo Meia.

Rückblick: Warum war diese Novelle notwendig?

Im Jahr 2011 gab es große Hoffnungen, dass die damals neugeschaffene Monitoringstelle in Wien Fortschritte bringen würde. Massive Auffassungsunterschiede zwischen den Besetzungswünschen des Büros der Stadträtin Frauenberger und der Wiener Interessenvertretung führten zu mehrmonatigen Verzögerungen.

Massive Konstruktionsfehler im Gesetzestext (defacto kontrollierte sich das Land Wien selbst und konnte – wenn es wollte – externe ExpertInnen – beiziehen) sowie daraus entstehende personelle Konflikte führten zu einem Erliegen der Arbeiten (In 4 Jahren gab es nur 2 Stellungnahmen!). Die Zivilgesellschaft hat sich schlussendlich völlig zurückgezogen.

Erst der neue unabhängige Bedienstetenschutzbeauftragte Mag. Michael Fink schaffte es wieder eine Gesprächsbasis aufzubauen und die Notwendigkeiten einer Überarbeitung der rechtlichen Bestimmungen zur Monitoringstelle im Wiener Antidiskriminierungsgesetz aufzuzeigen.

Das Ergebnis dieses Prozesses ist nun diese Gesetzesnovelle, die von der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger und der Wiener Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung gemeinsam erarbeitet wurde.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich