Wiener Antidiskriminierungsgesetz noch mangelhaft

Eine Novelle des "Gesetzes zur Bekämpfung von Diskriminierung (Wiener Antidiskriminierungsgesetz)" wurde in Begutachtung geschickt.

Wiener Landesgesetzblatt
BIZEPS

Eine Reihe von Stellungnahmen beschäftigte sich mit dem Umstand, dass das Wiener Antdiskriminierungsgesetz behinderte Menschen noch immer nicht schützt. Dieser Umstand sollte mit dieser Novelle geändert werden. Hier die wichtigsten Passagen der Stellungnahmen dazu:

Klagsverband: Wien ist Schlusslicht

„Wien ist damit – neben Niederösterreich und Vorarlberg, die einen Diskriminierungsschutz beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bisher nur aufgrund der ethnischer Herkunft vorsehen – ein Schlusslicht bei der Beseitigung von Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen“, hält der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern in seiner Stellungnahme fest und fordert „Das Verbot der Diskriminierung sollte daher auf Behinderung ausgedehnt werden!“

ÖAR: Den Rahmenbedingungen gerecht werden

„Um den nunmehr gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden (siehe Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz), erscheint es der ÖAR sinnvoll, auch Menschen mit Behinderungen in die Gruppe derer, die vor Diskriminierung geschützt werden müssen, aufzunehmen bzw. umgehend ein eigenes Landesgesetz zum Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierungen zu schaffen“, ist der Stellungnahme der ÖAR zu entnehmen.

Sie verweist damit auf den Umstand, dass behinderte Menschen bei Bundeszuständigkeit vor Diskriminierung geschützt sind, bei der Zuständigkeit des Bundeslandes Wien aber noch nicht. „Im Bereich des Antidiskriminierungsrechtes ist es sehr sinnvoll, Interessenvertretungen über die Möglichkeit der individuellen Rechts- und Prozesshilfe hinaus, bei Vorliegen allgemeiner Interessen ein Verbandsklagerecht einzuräumen“, ergänzt die ÖAR-Stellungnahme.

BIZEPS: Ergänzung gefordert

Auch das Behindertenberatungszentrum BIZEPS hebt den fehlenden Schutz behinderter Menschen im Wiener Antidiskriminierungsgesetz hervor und fordert daher „die Aufnahme des Diskriminierungsgrundes ‚Behinderung’ in das Wiener Antidiskriminierungsgesetz“.

Es wird bei dieser Gelegenheit erwähnt, dass bei den bisher 50 Schlichtungen pro Jahr in Wien „berechtigte Vorwürfe wegen Diskriminierungen“ vorgetragen wurden. Zu der von manchen befürchteten Klagsflut durch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist es nicht kommen.

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