Wer zahlt für den behindertenfeindlichen „Talent“?

Wird es den ÖBB gelingen, für den Nahverkehrswagen "Talent" in der jetzigen Ausstattung doch noch eine Genehmigung zu bekommen? Wird es den ÖBB weiters gelingen, Bundesländer zu überzeugen, für einen nicht barrierefreien "Talent" mitzuzahlen?

Nahverkehrszug Talent
Ladstätter, Markus

Die ÖBB sind dafür bekannt, alte und nicht barrierefreie Fahrzeuge zu betreiben. Nun wird aber viel Geld ausgegeben, um den Fahrzeugbestand der ÖBB zu modernisieren.

Vor zwei Jahren präsentierten die ÖBB Behindertenorganisationen die Pläne, in Österreich Nahverkehrsgarnituren mit dem Namen „Talent“ anzuschaffen. Doch diese Präsentation endete im Chaos. Die ÖBB sagten zu, die Behindertenorgani­sationen rechtzeitig einzubinden und Planungsmängel, wie etwa beim für Rollstuhlfahrer nicht zugänglichen WC, zu korrigieren. Eine der vielen Zusagen des ÖBB-Personenverkehrs, die nie gehalten wurden.

Problem: keine Einstiegshilfe
Die ÖBB mussten zugeben, dass diese Fahrzeuge keinen Rollstuhlhebelift besitzen. Weiters sind sehr große Abstände und Höhenstufen zum Bahnsteig zu erwarten. Die meisten Bahnsteige der wesentlichen Bahnhöfe in Österreich haben eine Höhe 38 cm, der „Talent“ hat eine Höhe von 59 cm. Auch ist nicht bei allen wichtigen Bahnhöfen eine Anhebung auf 55 cm möglich.

Weiters ist die Konstruktion des Fahrzeuges so, dass beim Betrieb mehr als 20 cm Einsstiegsspalt zu erwarten sind. Eine Situation, die als sehr gefährlich eingestuft werden muss. Diese Missstände dürfen bei einem NEUEN Fahrzeug nicht auftreten und bilden eine Gefahr für alle Menschen!

Problem: Für Rollstuhlfahrer unbenützbares WC
Der Dilletantismus ging so weit, dass die von den ÖBB gezeigten Fotos klar belegten, dass das WC nur dann benützbar wäre, wenn man die Türe offen ließe, oder wenn man mit dem Rollstuhl soweit in den winzigen WC-Raum fährt, dass man dann bei geschlossener Türe nicht mehr mit dem Rollstuhl drehen kann.

Die Anfragen der ÖAR bei ausländischen Behindertenorganisationen, wie etwa beim deutschen „Sozialverband VdK – Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland e. V.“, ergaben folgende Aussage: „Die Garnituren sind wegen mangelhafter Funktionalität untauglich!“

Die zugesagten Gespräche fanden nicht statt und die Zeit verging. Den Medien mussten wir entnehmen, dass die ÖBB nun 51 Garnituren des „Talent“ gekauft hat und diese bald eingesetzt werden sollen. In einer eilig einberufenen Pressekonferenz von ÖAR, BIZEPS und der Österr. Arbeitsgemeinschaft für Verkehrssicherheit visuell behinderter Verkehrsteilnehmer (ÖAVV) wurde einerseits die ÖBB aufgefordert, endlich barrierefreie Fahrzeuge zu beschaffen und andererseits das Verkehrsministerium (BMVIT) an sein Kontrollpflichten erinnert.

Wie wird in Österreich genehmigt?
Die Vorgänge rund um den „Talent“ schlagen nun schon große Wellen. Zuerst bestellen die ÖBB 51 Garnituren des „Talent“. Man möchte die Behörde vor vollendete Tatsachen stellen. Ein Beamter des Verkehrsministeriums lässt in einem Mail durchklingen, dass man eine Genehmigung nicht versagen werde, da ja schon gebaut werde.

Wozu braucht man dann überhaupt noch eine Genehmigungsbehörde? Nicht nur Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR, ist verärgert: „Die Vorgehensweise bei der Anschaffung der Garnituren ist eine höchst seltsame“.

Auch die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr, versucht mit einer parlamentarischen Anfrage (932/J vom 22. Oktober 2003) Licht in diese Angelegenheit zu bringen. Sie fragt den Verkehrsminister: „Wurden Sie von Ihren Beamten im Aufsichtsrat darüber informiert, dass der für die Genehmigung der nicht dem Stand der Technik entsprechenden ÖBB-Variante des Talent verantwortliche Abteilungsleiter des BMVIT in seiner 2. ‚Rolle‘, als Staatskommissär bei den ÖBB bei den entsprechenden Aufsichtsratsitzungen der ÖBB nichts gegen die Anschaffung von nicht dem Stand der Technik entsprechenden Zügen getan hat? Und nach der Be­schaffungsentscheidung, unter seiner ‚Aufsicht‘, ist er wieder der für Genehmigungen zuständige Beamte, der wohl kaum seine eigenen Handlungen im Aufsichtsrat kritisieren wird!“

Die Antwort wird spannend und vielleicht in ein allfälliges Versagen der behördlichen Kontrollinstanzen bei der Ge­nehmigungspraxis Einblick geben.

Wer wird diesen „Talent“ mitfinanzieren?
Die ÖBB haben 51 Stück davon gekauft und wollen weitere 50 Stück kaufen, obwohl sie noch nicht einmal alle Genehmigungen für das Fahrzeug haben. Da der „Talent“ ein Nahver­kehrsfahrzeug ist wird die ÖBB versuchen, die Bundesländer davon zu überzeugen, sich an den Kosten zu beteiligen. Erfolgreich war diese Vorgehensweise bisher schon in Salzburg, wo angeblich 50 % mitbezahlt werden. Wohlgemerkt: Für ein Fahrzeug, dass noch nicht alle Genehmigungen hat.

Es ist nun unbedingt dafür zu sorgen, dass die Bundesländer diese behin­dertenfeindlichen Fahrzeuge „Talent“ in keiner Weise mitfinanzieren.

Im neuen Regierungsübereinkommen von ÖVP-GRÜNE in Oberösterreich ist zu lesen: „Gleichzeitig werden mit Landesunterstützung im Rahmen des bestehenden Förderungsinstrumen­tariums die bestehenden Regionalbahnen ausgebaut, beschleunigt und unter anderem durch eine Modernisierung des Wagenmaterials attraktiviert. Die Barrierefreiheit wird als Beschaffungsgrundlage verankert.“

Hoffentlich werden auch bald andere Bundesländer ähnlich deutlich klarstellen, dass sie behindertenfeindliche Fahrzeuge wie die mißglückte ÖBB-Variante des „Talent“ nicht mitfinanzieren werden.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich