Wenig ambitionierter Entwurf

Ombudsstellen nehmen zur Vorlage des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Stellung

Siegfried Suppan
Suppan, Mag. Siegfried

In einer Stellungnahme zum Entwurf des Sozialministeriums für einen NAP kritisiert die Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen (LOMB) Mängel und Lücken bei den insgesamt 272 vorgeschlagenen Maßnahmen.

„Es handelt sich in weiten Teilen um wenig konkrete Absichtserklärungen, ohne klare Angaben zu den Inhalten und den zur Verfügung stehenden Mitteln mit oft sehr langen Umsetzungszeiträumen. Es fehlen zum größten Teil auch nachvollziehbare Messgrößen, um kontrollieren zu können, ob die Maßnahmen auch tatsächlich erfüllt worden sind“, hält Vorsitzender Siegfried Suppan die Vorlage insgesamt für zu unverbindlich, um von einem Aktionsplan sprechen zu können.

Ein weiteres bedeutsames Manko sieht er darin, dass die Bundesländer lediglich „eingeladen“ werden sollen, ebenfalls Aktionspläne zu erstellen. Die Länderbeteiligung sei unverzichtbar, um eine österreichweite Strategie entwickeln zu können, da wesentliche Teile der Leistungsgestaltung für Menschen mit Behinderungen in deren Zuständigkeit fallen. Hier müsse der Bund wesentlich entschiedener gegenüber den Ländern auftreten, da er letztlich auch die Verantwortung gegenüber den Überwachungsgremien der Vereinten Nationen zu tragen habe.

„Wir vermissen auch ein deutliches Bekenntnis der Regierungsspitzen, dass es sich bei diesem Vorhaben um die Erfüllung einer gesellschaftspolitischen Verpflichtung durch alle Ressorts von Bund und Ländern handelt und Österreichs Politik sich insgesamt an den Vorgaben der UN-Konvention orientieren muss“, wünscht sich Suppan eine Initiative zur Bewusstseinsbildung, die von allen Spitzenpolitiker/innen getragen wird.

Von den Verhandlungen zur endgültigen Festlegung des Aktionsplanes erwarten sich die Ombudsstellen greifbare Ergebnisse im Hinblick auf die Verbindlichkeit der Vorhaben, sowie die Vereinbarung detaillierter, nachvollziehbarer und kontrollierbarer Planungsschritte, die zum Ziel haben müssen, dass Österreich seine Verpflichtungen aus der UN-Konvention bis spätestens 2020 tatsächlich erfüllt.

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