Welche Überraschungen wird die Novelle des Wiener Behindertengesetzes enthalten?

Bei der Sitzung der Wiener Interessensvertretung am 26. Mai 2009 wollte ein Vertreter der Lebenshilfe wissen, welche Änderungen die angebliche vorbereitete Novelle des Wiener Behindertengesetzes (WBHG) beinhaltet.

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Große Verunsicherung herrschte bei der Sitzung der Wiener Interessensvertretung der behinderten Menschen im Mai, als bekannt wurde, dass die zuständige Stadträtin Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) an einer Novelle des Wiener Behindertengesetzes arbeitet und diese Arbeiten – so berichtete ein Teilnehmer – „angeblich schon fast fertig sind“.

In der Diskussion wurde schnell klar, dass keiner der anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Wiener Interessensvertretung in diese Arbeiten eingebunden war bzw. Kenntnis über die Inhalte der geplanten Veränderungen hat. Die Verunsicherung war groß und niemandem war klar, ob das neue Gesetz einen Fortschritt oder eine Gefahr darstellt.

Warum wurden Betroffene (noch) nicht eingebunden?

„Zur Beratung der Landesregierung in Angelegenheiten, die behinderte Menschen betreffen, ist beim Amt der Wiener Landesregierung eine Interessenvertretung der behinderten Menschen einzurichten. Die Interessenvertretung ist bei allen wichtigen, die Rechte und Interessen der behinderten Menschen berührenden Angelegenheiten zu hören und kann auch von sich aus Vorschläge zur Förderung der Rechte und Interessen der behinderten Menschen erstatten“, heißt es im § 46 des Wiener Behindertengesetz (WBHG).

Obwohl die Einbeziehung der Organisationen von behinderten Menschen gesetzlich ausdrücklich erwünscht ist und das gesellschaftspolitische Selbstverständnis einer modernen Behindertenpolitik diese voraussetzt, dürfte dies nicht passiert sein.

Keine Informationen von den Behindertensprecherinnen

Bei den Sitzungen der Wiener Interessensvertretung sind neben den Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenorganisationen meist auch Abgeordnete des Landtages anwesend. Bei der Mai-Sitzung waren dies die SPÖ-Behindertensprecherin, Prof. Erika Stubenvoll, und die ÖVP-Behindertensprecherin, Karin Praniess-Kastner.

Die SPÖ-Behindertensprecherin konnte oder wollte keine Auskünfte über den geplanten Inhalt der Gesetzesnovelle geben und verwies auf die zuständige Stadträtin. Ebenso wenig ist verständlich, was die SPÖ ein Jahr vor der Landtagswahl motiviert, ein modernes Chancengleichheitsgesetz für behinderte Menschen zu erarbeiten, ohne Betroffene in dessen Entwicklung einzubinden.

Wehsely beantwortet Anfrage

Abgeordnete Praniess-Kastner berichtete, dass sie eine diesbezüglich Anfrage gestellt hätte, weil auch ihr die Inhalte der Novelle nicht bekannt seien. Einer Anfragebeantwortung der Stadträtin Wehsely – GZ: PGL-01046-2009/001/KVP/GF vom 6. Mai 2009 – sei zu entnehmen: „Die Arbeiten zur Neufassung des WBHG bzw. Schaffung eines neuen Chancengleichheitsgesetzes sind derzeit in der Zielgerade.“

Inhaltlich wird festgehalten: „Im Hinblick auf die komplexe Materie, die Vielzahl an Leistungsangeboten und die Entwicklung in den vergangenen Jahrzehnten werden umfassende und zeitgemäße Definitionen und Formulierungen erfolgen.“

Auch der folgende Text klingt nicht schlecht: „Zielvorstellung der Wiener Behindertenpolitik ist, Menschen mit Behinderungen ein weitgehend selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben, integriert in die Gesellschaft, unter Berücksichtigung der persönlichen Interessen, Bedürfnisse und Wünsche durch individuelle Beratung, Begleitung, Betreuung, Qualifizierungs-, Beschäftigungs- und Arbeitsmaßnahmen zu ermöglichen.“

Mehr noch soll das Gesetz beinhalten: „Selbstbestimmung im Alltag stellt einen zentralen Maßstab für die Lebensqualität der Menschen mit Behinderung dar und ist mehr als nur die Anerkennung grundrechtlicher Freiheiten. Selbstbestimmung ist die reale Möglichkeit ‚mit eigener Stimme‘ zu sprechen und eigene Entscheidungen zu treffen.“

Stadt Wien entwickelt Entwurf alleine

„Sobald ein konkreter Entwurf vorliegt, wird dieser, den legistischen Richtlinien entsprechend, einen internen und externen Begutachtungsverfahren unterzogen“, meint die Stadträtin in der Beantwortung und ergänzt: „Im Rahmen dieser Begutachtung wird Interessensvertretungen und -institutionen, wie beispielsweise dem Behindertenanwalt, der ÖAR oder der Interessensvertretung behinderter Menschen (gem. § 46 WBHG), die Möglichkeit eröffnet, sich mit ihrem Know-How und ihren Erfahrungen in den Diskussionsprozess einzubringen.“

Eine Einbindung der Betroffenen war anscheinend nicht gewollt. Die Mitarbeit am Gesetz könnte sich demnach auf ein bloßes Abgeben einer Stellungnahme beschränkt werden.

Mitarbeit eingefordert

Die Wiener Interessensvertretung der behinderte Menschen wandte sich daher umgehend schriftlich an die Stadträtin, kritisierte, dass „keine Information“ vorliegt und stellte „das dringende Ersuchen“ an die Stadträtin, „einen möglichen Novellenentwurf gemeinsam zu diskutieren, noch ehe er in die öffentliche Begutachtung geht“.

Derzeit sind die Organisationen sehr verunsichert, da sie keinerlei Informationen haben. „Ein gemeinsam abgestimmter Entwurf hätte schließlich den Vorteil, erwartbare kritische öffentliche Diskussionen hintanzuhalten und negative Medienresonanz zu vermeiden“, hält die Wiener Interessensvertretung in dem Schreiben vom 28. Mai 2009 abschließend fest.

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