Vorarlberg muss ADG-Novelle und Monitoring der Behindertenrechtskonvention nachbessern!

Die Vorarlberger Landesregierung hat einen Entwurf zur Novelle des Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) zur Begutachtung versendet.

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Inhalte sind unter anderem Regelungen zur Barrierefreiheit und die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (BRK).

Beide Ziele werden klar verfehlt. „Dieser Entwurf ermöglicht dem Land und den Gemeinden, die Beseitigung von Barrieren endlos hinauszuschieben“, kritisiert Volker Frey, der Generalsekretär des Klagsverbands. Die Verpflichtung aus Artikel 33 der BRK, einen unabhängigen Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung der Konvention einzusetzen, wird völlig ignoriert.

Die Forderungen des Klagsverbands

Die BRK sieht die stufenweise Beseitigung von Barrieren vor. Auch das Behindertengleichstellungsgesetz sieht eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015 vor. Die Länder sollten sich deshalb zumindest dasselbe Ziel setzen – bis dahin sollten auch die Gebäude des Landes und der Gemeinden zugänglich gestaltet werden.

Zur Überwachung der Umsetzung der BRK sollte die Vorarlberger Landesregierung einen unabhängigen Monitoringausschuss mit umfassenden Kompetenzen einsetzen, in dem auch die Zivilgesellschaft – insbesondere Menschen mit Behinderung – vertreten ist.

Im Sinn der Partizipation von Menschen mit Behinderung – eines der Grundprinzipien der BRK – sollte die Neufassung des Entwurfs von Anfang an gemeinsam entwickelt werden.

Die beiden Stellungnahmen finden Sie hier:

Stellungnahme zur ADG-NovelleStellungnahme zur Novelle des Gesetzes über den Landesvolksanwalt

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