Vor fünf Jahren unterzeichnete Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention

BIZEPS-INFO befragte dazu ausführlich Dr. Erwin Buchinger (nun Anwalt für Gleichstellungsfragen für Menschen mit Behinderung), da er damals für Österreich als Sozialminister unterschrieben hat.

Sozialminister Buchinger unterschreibt UN-Konvention
Sozialministerium

BIZEPS-INFO: Am 30. März 2007 unterschrieben Sie (Foto) im UNO-Hauptquartier in New York die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Wie kam es dazu, dass Sie und nicht ein hochrangiger Diplomat unterschrieben haben?

Erwin Buchinger: Ich habe die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention am 30. März 2007 in New York persönlich vorgenommen, weil ich als Sozialminister ein deutliches Zeichen für die damalige Bundesregierung setzen wollte, dass dieser Konvention eine ganz besondere Bedeutung zukommt.

Diese Vorgehensweise war mit dem Herrn Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler und der Außenministerin abgestimmt. Die Unterzeichnungszeremonie – 89 Länder haben an diesem Tag unterschrieben, ein Rekord für eine UN-Konvention – wird mir auch für immer in Erinnerung bleiben. Insbesondere, weil Österreich – wegen der Vertretung im Ministerrang – die Konvention als erstes Land der Welt unterzeichnen durfte.

Schon damals zur Gänze umgesetzt?

BIZEPS-INFO: Auch wenn der Stellenwert der UN-BRK immer gelobt wurde, hörte man doch häufig – auch von Ihnen -, dass Österreich die Konvention fast schon zur Gänze erfüllt habe.

Der Regierungsvorlage zur Ratifizierung war damals auch in den begleitenden „Materialien“ zum Gesetz zu entnehmen: „Den sich aus dem Übereinkommen ergebenden Verpflichtungen wurde im Rahmen der österreichischen Rechtsordnung bereits weitestgehend entsprochen, sodass durch die Ratifikation des Übereinkommens und des Fakultativprotokolls keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen entstehen.“

Teilen Sie heute noch diese Einschätzung?

Erwin Buchinger: Ich habe bei mehreren Gelegenheiten formuliert, dass der Bund den GESETZLICHEN Anpassungsbedarf an die Konvention zum Zeitpunkt der Unterzeichnung großteils bereits erfüllt hat. Freilich nicht zur Gänze. Ein Beispiel für eine noch erforderliche gesetzliche Änderung ist die Ausweitung des Rechtsanspruches auf integrative Beschulung auf die Sekundarstufe II.

Zu meiner grundsätzlichen Aussage stehe ich auch heute noch. Fast alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen können zwanglos konventionskonform interpretiert werden. Tatsache ist jedoch, dass dies oftmals nicht erfolgt und ich daher heute den Bedarf an gesetzlichen Klarstellungen für größer halte als zum Zeitpunkt der Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrages.

Die gravierendsten Änderungen sind meines Erachtens jedoch bei den Haltungen und Einstellungen der Menschen und Organisationen erforderlich. Auch braucht es noch viele politische Initiativen zur Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen.

Das Behindertengleichstellungsrecht untersagt jegliche Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, der Rechtsschutz dafür ist jedoch verbesserungsbedürftig. Darüber hinaus besteht für Landesgesetze, vor allem hinsichtlich von Barrierefreiheit und im Bereich der Behindertenhilfe, in vielen Bundesländern noch ein erheblicher Anpassungsbedarf.

„Vieles steht nun zumindest theoretisch außer Streit“

BIZEPS-INFO: Welche konkrete Auswirkungen sehen Sie 5 Jahre nach der Unterzeichnung der UN-BRK durch Österreich?

Erwin Buchinger: Die wichtigste konkreten Auswirkung der UN-BRK sehe ich in der Tatsache, dass damit nun für alle wesentlichen behindertenpolitischen Forderungen nun ein völkerrechtlich verbindliches Dokument vorliegt.

Daher braucht nunmehr weniger über Ziele und Aufgaben gestritten werden, sondern stehen jetzt konkrete Umsetzungsmaßnahmen auf der Tagesordnung. Vieles, wofür die Behindertenbewegung jahrelang kämpfen musste, steht nun zumindest theoretisch außer Streit.

Das bedeutet freilich nicht, dass dies bereits praktisch umgesetzt wäre. Im Kreis der politischen EntscheidungsträgerInnen Österreichs hat die UN-BRK auch bereits die Grenzen der Behindertenpolitik im engeren Sinne (Sozialpolitik) überwunden und findet in den anderen Ressorts zunehmend Beachtung und Anerkennung.

Das ist für das erforderliche mainstreaming der Behindertenpolitik unentbehrlich. Innerhalb der Zivilgesellschaft beschränkt sich die Kenntnis der UN-BRK jedoch noch stark auf einen aktiven Kreis unmittelbar betroffener Menschen mit Behinderungen.

Gab es konkrete gesetzliche Veränderungen?

BIZEPS-INFO: Welche konkreten Gesetze wurden Ihrer Information nach aufgrund der UN-BRK verändert?

Erwin Buchinger: Gesetzliche Änderungen infolge der Konvention sind noch kaum vorgenommen worden, es gibt sie aber. Neben den prozeduralen Änderungen (wie der gesetzlichen Verankerung des Monitoringausschusses), verweise ich beispielsweise auf berufsrechtliche Änderungen, auf die Novelle zum ORF-Gesetz (Ausbau barrierefreier Sendungen) sowie Änderungen im ASVG (Einbeziehung von Beschäftigten in Tagesbetreuungseinrichtungen in die Unfallversicherung) und im BEinstG (Begünstigteneigenschaft auch für schwerst behinderte Menschen, die tatsächlich beschäftigt werden).

Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern

BIZEPS-INFO: Im Bereich Menschen mit Behinderungen teilen sind bekanntlich sowohl die Bundesländer als auch der Bund die Zuständigkeiten. Dies führt immer wieder zu Problemen bzw. zu sehr unterschiedlichen Regelungen. Dies gilt auch bei der Umsetzung der UN-BRK. Wie schätzen Sie die Umsetzung der UN-BRK in den Bundesländern ein?

Erwin Buchinger: Die Umsetzung der UN-BRK in den Bundesländern ist als Thema gesetzt und es sind sich die Länder ihrer Verpflichtung grundsätzlich bewusst. Ich bin aktuell im Gespräch mit allen SozialreferentInnen der Länder, wie diese Umsetzung geplant ist.

Derzeit liegt der Schwerpunkt der Länder eher noch im prozeduralen, wie der Frage der Einrichtung eigener Monitoringausschüsse. Es arbeiten jedoch einige Bundesländer bereits an einer Anpassung ihres „Behindertenrechts“ an die UN-BRK, so wie das Wien mit dem Chancengleichheitsgesetz bereits getan hat und Salzburg derzeit im Begriff ist zu tun.

Die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen in diese Prozesse ist seit der entsprechenden Verpflichtung durch die UN-BRK zweifellos besser geworden. Freilich ist das Niveau unterschiedlich und leidet unter den aktuellen Sparbudgets. Von großer Bedeutung ist das Engagement der Länder dadurch, weil die Sozialpolitik für Menschen mit Behinderungen überwiegend in ihrer Kompetenz liegt.

Bestrebungen in einzelnen Ländern, bereits erreichte Standards – etwa bei der Barrierefreiheit von Gebäuden – zu reduzieren, sind konventionswidrig.

BIZEPS-INFO: Wie schätzen Sie die durch Volksanwaltschaft ab 1. Juli 2012 geplante Umsetzung von Artikel 16/3 UN-BRK (im Rahmen von OPCAT) ein, bei der Orte kontrolliert werden „, an denen Personen die Freiheit entzogen ist oder entzogen werden könnte“ – wie beispielsweise Behinderteneinrichtungen?

Erwin Buchinger: Die neue Rolle der Volksanwaltschaft in der Umsetzung von Artikel 16/3 UN-BRK sehe ich positiv. Die Volksanwaltschaft nimmt diese Aufgabe nach meiner Wahrnehmung sehr ernst und wird mit ihrem Ansehen und den neuen Befugnissen einen großen Beitrag zur Verhinderung von Ausbeutung, Gewalt an und Missbrauch von Menschen mit Behinderungen leisten.

Welche Themen werden heuer diskutiert werden?

BIZEPS-INFO: Welche Themen werden Ihrer Einschätzung nach heuer im Sinne der UN-BRK die Öffentlichkeit beschäftigen bzw. von Ihnen forciert?

Erwin Buchinger: Die Erstellung und Beschlussfassung des Nationalen Aktionsplanes für Menschen mit Behinderungen ist wohl das wichtigste behindertenpolitische Ereignis des Jahres 2012.

Ich hoffe, dass die angeregten Verbesserungen zum vorliegenden Entwurf, den ich nicht geringschätzen möchte, noch eingebaut werden können und sich auch die Länder entsprechend beteiligen.

Insbesondere ist mir die Verbindlichkeit des NAP´s und die Messbarkeit/Überprüfbarkeit der Ergebnisse ein zentrales Anliegen. Inhaltlich werden nach meiner Überzeugung die Themen Arbeitsmarkt, Bildung und Barrierefreiheit im Vordergrund stehen. Das entspricht auch der aktuellen Schwerpunktsetzung der Behindertenanwaltschaft.

BIZEPS-INFO: Wir danken für das Interview.

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