Volksanwaltschaft wird immer mehr in Anspruch genommen

Die Volksanwaltschaft hat dem Nationalrat und dem Bundesrat einen Bericht über ihre Tätigkeit im Jahr 2011 vorgelegt (III-304 d.B.).

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Volksanwaltschaft

Die Volksanwältinnen Gertrude Brinek und Terezija Stoisits sowie Volksanwalt Peter Kostelka heben in ihrem gemeinsamen Vorwort hervor, dass ab Mitte 2012 die Volksanwaltschaft mit der Zuständigkeit für Schutz und Förderung der Menschenrechte betraut wird.

Das ist die größte Kompetenzerweiterung und Reform seit Beginn ihres Bestehens. Der neue Prüfauftrag bezieht sich auf alle Einrichtungen, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen besonders stark Gefahr laufen, Misshandlung, unmenschlicher Behandlung und freiheitsentziehenden Maßnahmen wehrlos ausgesetzt zu sein.

Dazu gehören etwa Justizanstalten, Kasernen, Dienststellen der Sicherheitsexekutive, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften für Jugendliche und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Insgesamt werden in Zukunft etwa 4.000 öffentliche und private Einrichtungen von der Volksanwaltschaft kontrolliert. Dieser umfangreiche Auftrag verlangt eine Umgestaltung der gesamten Struktur der Volksanwaltschaft. …

Immer mehr Beschwerden sind nach dem Bericht von Volksanwältin Brinek im Bereich der Sachwalterschaft zu verzeichnen. Allerdings kommt der Volksanwaltschaft keinerlei Zuständigkeit in der Kontrolle richterlicher Entscheidungen zu. Es bleibe ihr nur übrig, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie eine neue Anregung bzw. Antragstellung einer gerichtlichen Prüfung erfolgen kann.

Brinek begrüßt, dass im Entwurf des „Nationalen Aktionsplanes für Menschen mit Behinderung 2012-2020“ diesem Problem, das gesellschaftlich immer größer werde, Aufmerksamkeit geschenkt wird.

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