Nunmehr liegen die Richtlinien des Sozialministeriums vor
Diesen ist zu entnehmen, dass für Unternehmen ein Anreiz geboten werden soll, die Zugänglichkeit ihres Betriebes für behinderte Menschen zu verbessern.
Dies soll in Form von Förderungen geschehen und zwar für
- die Verbesserung der Zugänglichkeit von Betrieben
- die behindertengerechte Umgestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsvorsorge (Arztpraxen, Ambulatorien, Apotheken u.ä.), die deren Benützung ermöglichen bzw. erleichtern sollen.
Die Höhe einer Förderung ist mit maximal 50.000 Euro begrenzt, der Betrieb muß sich in einem angemessenen Verhältnis an den Gesamtkosten beteiligen.
Hier können Sie den Inhalt der Richtlinie lesen.
Nähere Auskünfte: Bundessozialamt Landesstelle Wien, Herr Schindler, Tel.: 01 / 588 31 – 104