Urheberrechts-Nothilfe vom „Hohen Haus“

Die Diskriminierung behinderter Menschen durch das geltende österreichische Urheberrecht ist leider eine traurige Realität.

Christine Lapp
SPÖ

Durch die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2002 sollte jedoch Abhilfe geschaffen werden. Doch auch dieser Gesetzesentwurf berücksichtigt die Interessen behinderter Menschen nur unzureichend.

Das Schreiben der Urheberrechts-Plattform vom 13.9.2002 an alle Behindertensprecherinnen der Parlamentsklubs betreffend die unzureichende Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2002 zeigte noch kurz vor der Auflösung des Nationalrates am 20. September 2002 Wirkung.

Zunächst reagierte die Abgeordnete zum Nationalrat Theresia Haidlmayr (Grüne) und bekräftigte, dass sie sich selbstverständlich für diese so wichtigen und berechtigten Forderungen einsetzen werde.

Und dann brachte die Abgeordnete zum Nationalrat Christine Lapp (SPÖ) zu guter letzt noch eine parlamentarische Anfrage zu dieser Problematik an den (noch) Bundesminister für Justiz, Dr. Dieter Böhmdorfer, ein.

Nun bleibt abzuwarten, wie diese Beantwortung ausfällt; hat doch Bundesminister Böhmdorfer erst jüngst via Medien gemeint, dass er sich persönlich des Themas Beseitigung von Behindertendiskriminierungen in seinem Ressort annehmen werde. Doch ein (hoffentlich entsprechend) geänderter Entwurf einer Urheberrechtsgesetz-Novelle 2002 kann nun erst in der nächsten Legislaturperiode vom Nationalrat beschlossen werden, und das kann dauern. Bis dahin bleibt die behindertendiskriminierende Urheberrechtslage in Österreich die traurige Lebensrealität.

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