UNO: Was Österreich unbedingt machen muss

Am 2. und 3. September 2013 wurden Österreichs Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von einem Fachausschuss (Prüfungskomitee der UNO) in Genf, kontrolliert.

Staatenpüfung Österreich am 2. und 3. September 2013
BIZEPS

Diese Überprüfung ist als Teil der vertraglichen Vereinbarung zwischen der UNO und Österreich im Rahmen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch in Österreich gültig (BGBl II Nr. 155/2008) und fand nun erstmals statt.

Sowohl die offiziellen Vertreterinnen und Vertreter der Republik als auch die anwesenden NGOs sowie die unabhängigen österreichischen Überwachungsinstitutionen wie der Monitoringausschuss und die Volksanwaltschaft waren gespannt, wie dieser Prüfprozess ablaufen wird.

Begonnen hatte das Verfahren schon vor einiger Zeit mit einem verpflichtenden Bericht Österreichs (genannt Staatenbericht) an die UNO, in dem der aktuelle Stand der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Bundes- und Landesebene detailliert dargestellt werden musste. Ergänzt wurde dieses Papier für die UNO durch einen sogenannten Zivilgesellschaftsbericht, in dem die NGOs die Möglichkeit hatten, schönfärberische Erklärungen des Staates zu kommentieren.

Persönliche Eindrücke

Die größte Überraschung für mich als bei der Staatenprüfung anwesender Vertreter einer NGO (BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben) war, mit welcher umfassenden Vorbereitung die Mitglieder des UN-Prüfungskomitees in das Verfahren gegangen sind.

Es wurden grundsätzliche Versäumnisse der österreichischen Menschenrechtspolitik für Menschen mit Behinderungen aufgezeigt (Bildungsfragen, Barrierefreiheit, Sachwalterschaft, …), als auch sehr detaillierte Fragen besprochen.

Besonders erfreulich war, dass es dem Prüfungskomitee um die Einhaltung von Menschenrechten ging und nicht – wie in Österreich noch häufig im öffentlichen Bewusstsein – diese Maßnahmen dem Bereich der Sozialhilfe zugeordnet werden.

UNO gibt Handlungsempfehlungen an die Republik

Seit Mitte September 2013 liegen nun die Handlungsempfehlungen der UNO an Österreich vor, die hier in Englisch und Deutsch nachlesbar sind.

Das Komitee empfiehlt in dem 8seitigen und 58 Punkte umfassenden Bericht u.a, dass der Bund und die Länder größere Anstrengungen unternehmen, um die Deinstitutionalisierung voranzutreiben, sodass Menschen mit Behinderungen ihren Wohnort frei wählen können.; auch das System der Sachwalterschaft wird heftig kritisiert. Die Gleichstellungsgesetze sind um Rechtsmittel wie beispielsweise Unterlassung- und Beseitigungsanspruch ergänzt werden.

Das Komitee erwartet, dass die Handlungsempfehlungen umgesetzt werden, sowie, dass die Handlungsempfehlungen der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Es bleibt wirklich noch sehr viel zu tun.

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