UN-Konvention: Nun wird es konkret

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - die erste Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts - tritt am 3. Mai 2008 in Kraft.

UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext
BIZEPS

„Die Konvention sieht, so wie die meisten völkerrechtlichen Vereinbarungen, eine Mindestzahl an Ratifikationen vor“, erläutert die aus Australien kommende und in Wien lebende Menschenrechtsexpertin Marianne Schulze gegenüber BIZEPS-INFO.

Laut Artikel 45 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind es 20. In Kraft tritt die UN-Konvention – so wurde es vereinbart – 30 Tage nachdem die 20. Ratifikationsurkunde hinterlegt wird.

„Mit der Ratifikation in Tunesien und Ecuador unmittelbar nach dem Jahrestag des Auftakts für Unterschriften (30. März 2007) ist diese Zahl erreicht. Die Konvention wird am 3. Mai 2008 für diese Staaten verbindlich“, ergänzt die Expertin im Interview.

Wie geht es weiter?

Innerhalb von sechs Monaten wird nun entschieden, „welche Expertinnen und Experten für die Interpretation/Auslegung der Konvention bestimmt werden“, hält Schulze fest und ergänzt: „Die Expertinnen und Experten werden aus dem Kreis der Mitgliedsstaaten ausgewählt werden. Österreich wird, da es zwar als erstes Land unterschrieben, aber bis dato noch nicht ratifiziert hat, an diesem Prozess nicht teilhaben können.“

Entwicklung verschlafen

Seit der Unterschrift Österreichs am 30. März 2007 hat die Regierung das Thema völlig verschlafen. „Wann ratifiziert Österreich endlich?„, fragten daher kürzlich eine Reihe von NGOs im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien.

Univ.Prof.Dr. Manfred Nowak vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrecht nannte im Rahmen der Pressekonferenz diese Vorgangsweise „Arroganz“, weil in Menschenrechtsfragen in Österreich oft die Meinung vorherrsche, man habe keinen Handlungsbedarf.

Ohne uns

Wie geht es weiter? „Österreichische Expertinnen und Experten werden daher trotz des großen Engagements der österreichischen Regierung im Verhandlungsprozess und der frühen Unterschrift, keinen Einfluss auf die erste Phase der Konventionsinterpretation und -auslegung nehmen können“, bedauert Schulze abschließend.

Österreich muss daher rasch die UN-Konvention ratifizieren, fordert die Behindertenbewegung.

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