Parlamentsgespräch zur UN-Konvention 070328

UN-Konvention: Baldige Ratifizierung erwartet

Es kommt selten vor, dass sich bei Gleichstellungsthemen für behinderte Menschen alle Anwesenden einig sind. Eines dieser seltenen Ereignisse fand am 27. März 2007 im Parlament statt.

Der unermüdlichen Hintergrundarbeit von „Licht für die Welt“ (einer Organisation für Entwicklungszusammenarbeit) ist es zu verdanken, dass sich Vertreterinnen und Vertreter ALLER Parlamentsparteien gemeinsam zu einem Hintergrundgespräch mit NGOs (wie ÖAR, BIZEPS und Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte) sowie Vertreterinnen und Vertretern von Ministerien im Parlament trafen.

Die Abgeordneten luden zu diesem Gespräch, um über die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu diskutieren sowie den Fahrplan für eine Ratifizierung durch Österreich durchzugehen.

Einig – und das ist der wesentliche Punkte – waren sich alle, dass diese Konvention wichtig für behinderte Menschen weltweit ist und dass Österreich hier unter den ersten Staaten sein will, die die Konvention unterschreiben und dann auch ratifizieren und sie somit anerkennen.

Sozialministerium federführend

Auch wenn noch nicht restlos geklärt ist, wann dieser Prozess abgeschlossen sein wird, so wurde doch mehrheitlich anerkannt, dass das Sozialministerium hier federführend tätig sein wird; Minister Buchinger wird am 30. März in New York für Österreich unterschreiben. Es wurde angedacht, den Bundesbehindertenbeirat in den Prozess des Monitoring und der Berichterstattung einzubeziehen.

Im zweijährigen Gleichstellungsbericht – der schon bisher geplant war – wird daher an prominenter Stelle auch die Umsetzung der UN-Konvention aufscheinen.

Die Abgeordneten aller Parteien hörten dem Vortrag der Menschenrechtsexpertin Mag. Marianne Schulze aufmerksam zu, doch blieb eine Diskussion über die Konvention aus, weil übereinstimmend die baldige Ratifizierung erwartet wird; was NGO-Vertreterinnen und Vertreter erfreut zur Kenntnis nahmen.

Auch Österreich gefordert

In wenigen Tagen unterschreibt nun Österreich dieses Menschenrechtsdokument, von dem Bundespräsident Dr. Heinz Fischer sagt, dass es „ein wichtiges Dokument für die Rechte behinderter Menschen ist“.

Im Parlament wird danach die Konvention ratifiziert und somit für Österreich gültig beschlossen. Der nächste Schritt ist – und hoffentlich wird das auch einheitlich so gesehen – die Anpassung jener Bereiche, in denen auch Österreich noch Nachholbedarf hat. Derer gibt es nämlich auch.

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