Umsetzungen der UN-Handlungsempfehlungen – bisher nur Versprechungen

Ob Abschaffung der Sonderschule, Unterstützung im Alltag durch Persönliche Assistenz, Wahlfreiheit beim Wohnen - Österreich ist noch immer säumig.

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Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert und ist seither verpflichtet, die darin festgehaltenen Rechte umzusetzen.

Im Jahr 2013 fand die erste Staatenprüfung Österreichs statt. Das Ergebnis ist ein umfangreicher Katalog von Handlungsempfehlungen der UNO an Österreich.

„Damals hat die UNO auch konkrete Empfehlungen an die österreichische Bundesregierung übermittelt, wie die Situation für behinderte Menschen verbessert werden soll. Die Empfehlungen wurden bisher nur schleppend oder gar nicht umgesetzt“, schreibt der ORF

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Schulze: „Es geht überraschend fast nichts weiter“

„Es geht überraschend in sämtlichen Bereichen fast nichts weiter. Insbesondere im Bereich der Koordination zwischen Bund und Ländern“, zeigt Dr. Marianne Schulze (Vorsitzende des Monitoringausschusses) im Ö1-Mittagsjournal vom 12. September 2014 auf.

Hofer: „Wir arbeiten intensiv daran“

Die Kritik an der fehlenden Umsetzung der UN-Handlungsempfehlungen weist das Sozialministerium zurück. „Wir arbeiten intensiv daran. Dass nicht alles von heute auf morgen geht, ist in einem sehr ausdifferenzierten Sozialstaat wie Österreich – glaub ich – nachvollziehbar. Aber wir arbeiten intensiv daran“, hält Dr. Hansjörg Hofer vom Sozialministerium im ORF-Interview fest.

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