Trotz Behindertengleichstellungsgesetz kein Recht auf Bildung ohne Ausschluss?

Laufende Verhandlungen ohne greifbare Ergebnisse. Ändert sich dies bei der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe der Bundesregierung zur Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes am 26. Mai 2004?

Irmgard Kurz
BIZEPS

Im Vorentwurf des Sozialministeriums für das Behindertengleichstellungsgesetz ist das Recht auf (Aus-)Bildung für Buben und Mädchen mit Behinderung kein Thema.

Deshalb fordert Integration:Österreich – die bundesweite Interessensvertretung von und für Eltern behinderter Kinder und Jugendlicher – dringend die aktive Mitarbeit des Bildungsministeriums zur Umsetzung der Gleichstellung ein.

„Der bisherige Entwurf lässt den betroffenen Eltern nur die Möglichkeit, im Falle der Diskriminierung auf Schadenersatz zu klagen“ zeigt sich Irmgard Kurz, Vorsitzende von Integration:Österreich, enttäuscht.

Was würde dieses Gesetz in der Praxis bewirken?
Bei einem Kind in einer Volksschule wird bspw. während des Schuljahres festgestellt, dass in allen Fächern der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule erforderlich ist. Die Behörde beschließt nun, dass dieses Kind die Sonderschule besuchen muss, da die erforderlichen Ressourcen für einen Lehrer oder eine Lehrerin für einen integrativen Unterricht nicht zur Verfügung stehen.

Laut derzeitigem Vorentwurf müssten die Eltern einen Anwalt konsultieren und finanzieren, um die Ansprüche für ihr Kind durchzusetzen. Abgesehen von der finanziellen Belastung werden durch die zu erwartende Länge der Verfahrensdauer Kind und Eltern in der akuten Situation keinen Nutzen haben.

„Über den Schadenersatz hinaus ist es unverzichtbar, dass das Recht auf INKLUSIVE Bildung und somit eine gesetzliche Grundlage für die Unterlassung andauernder Diskriminierung geschaffen wird“ fordert Kurz eine Nachbesserung des vorliegenden Entwurfes.

Um für Kinder und Jugendliche mit Behinderung das Recht auf gemeinsamen Unterricht im Bildungs- und Ausbildungsbereich sicherzustellen, können weder Klagemöglichkeit noch Schadenersatzanspruch sinnvolle Lösungen sein.

Integration:Österreich fordert die Bundesregierung auf, das Recht auf Inklusive Bildung mit dementsprechenden Rahmenbedingungen im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zu verankern.

„Es kann doch nicht das Ziel aller Beteiligten sein, dass Eltern von behinderten Kindern und Jugendlichen nun zwar aus der Rolle der BittstellerInnen herauskommen, aber gleichzeitig in die Rolle der ‚KlägerIn‘ gedrängt werden. Das Behindertengleichstellungsgesetz muss sicherstellen, dass behinderte Kinder und Jugendliche das Recht auf Inklusive Bildung haben“, so Irmgard Kurz abschließend.

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