Tiroler Arbeitsübereinkommen im Detail

"Verlässlich handeln. Neu denken." - so heißt das Arbeitsübereinkommen der ÖVP-GRÜNEN Regierung in Tirol. Was enthält es für Menschen mit Behinderungen?

Koalition Schwarz-Grün
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Die beiden Regierungsparteien sehen das am 14. Mai 2013 vorgestellte 55-seitige Arbeitsübereinkommen „als Kompass für die nächsten 5 Jahre“.

Schwarz-Grün will „in vielen Bereichen einen neuen, frischen Wind in unser Land Tirol bringen, ohne den stabilen Mast über Bord zu werfen. Verlässlich handeln – neu denken.“ Konkret heißt es darin beispielsweise: „Ein striktes Nein zu jedweder Diskriminierung“.

Ausgewählte Inhalte

Hier ein paar umkommentierte Auszüge aus dem Arbeitsübereinkommen:

„Ein vorrangiges Ziel der Koalitionspartner ist die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Inklusion, also auf die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen. Besonderes Augenmerk wollen wir dabei auf Inklusion im Erwerbsleben, in der Sicherstellung der Barrierefreiheit sowie in der Bildung legen.“ (Seite 36)

Die Koalitionspartner vereinbaren:

  • Soziales:
    „Die Umsetzung des Chancengerechtigkeitsgesetzes.“ (Seite 36)
  • Barrierefreiheit:
    „Ein verstärktes Augenmerk auf die Berücksichtigung von gendersensiblem und barrierefreiem Bauen insbesondere in öffentlichen Gebäuden zu legen.“ (Seite 17) … „Die Weiterentwicklung der Wohnbauförderung unter Berücksichtigung der Aspekte des Klimaschutzes und der Barrierefreiheit … Die Fortführung der barrierefreien und energieeffizienten Sanierung der öffentlichen Gebäude als Zielsetzung.“ (Seite 19), „Das Land Tirol wird auf die ÖBB einwirken, dass diese ihrer Verpflichtung zum Ausbau des barrierefreien öffentlichen Verkehrs nachkommt.“ (Seite 21) „Das Ziel, öffentliche Informationen barrierefrei zugänglich zu machen.“ Seite (23)
  • Wohnen:
    „Den Ausbau betreuter Wohnformen nach der Devise ‚Integration statt Trennung‘. Eine älter werdende Gesellschaft benötigt neue Antworten und erfordert neue Strukturen, um langfristig selbständiges Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.“ (Seite 19)
  • Bildung:
    „Eine jährliche kontinuierliche Erhöhung des Integrationsanteiles in den Tiroler Schulen anzustreben. Weiters sind die sonderpädagogischen Zentren zu unabhängigen integrativen Beratungszentren auszubauen.“ (Seite 13), „Ein integratives Bildungssystem im Sinne der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen anzustreben, wobei der Erhalt von besonderen Förderschulen nicht in Frage gestellt wird.“ (Seite 14), „Eine Verstärkung der Bildungsangebote für Menschen mit Behinderung sowie eine Verstärkung der Kooperation mit Beratungs- und Sozialeinrichtungen.“ (Seite 14) „Die gesetzliche Regelung der Schulassistenz im Tiroler Schulorganisationsgesetz.“ (Seite 14), „Verstärkte inklusive Maßnahmen im vorschulischen Bereich durch das Kinderbetreuungsgesetz“ (Seite 14)
  • Sport:
    „Eine verstärkte Förderung des Behindertensports.“ (Seite 38)
  • Arbeit:
    „Ein Bekenntnis zur Erfüllung der Einstellungsquote für Menschen mit Behinderungen im Landesdienst nach Maßgabe der rechtlichen Rahmenbedingungen und das Anstreben von Verbesserungen insbesondere im Bildungsbereich.“ (Seite 4)
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