Tirol: Behinderte Menschen verhindern Abriss

In Vomp haben am 4. Dezember 2003 fünf Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer eine Demonstration abgehalten und damit den Abriss einer Überdachung verhindert.

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Zum Haus der Familie Bacher führt ein 18 % steiler Fußweg, der den einzigen Zugang zum Haus bildet. Ihr behinderter Sohn Simon hat eine schwere Lungenerkrankung und Down-Syndrom und kann den Weg nicht alleine zurücklegen.

„Wir haben ihn im Winter immer getragen, aber er wird jetzt 14 und wir schaffen das nicht mehr“, sagt Vater Josef Bacher gegenüber der Tiroler Tageszeitung.

Damit dieser Weg auch bei Schnee und Eis gut benützbar bleibt, haben die Bachers um 18.000 Euro ein 35 Meter lages Wegdach bauen lassen. Der Bau wurde selbstverständlich eingereicht und genehmigt. Das Land Tirol hat für das Wegdach einen Zuschuss bezahlt.

Doch dann bekam die Familie Bacher eine Zivilrechtsklage vom Nachbarn, der ein Wegrecht für den Fußweg besitzt. Die Überdachung schränke sein zentimetergenau festgelegtes Wegsrecht ein, so seine Argumentation. Es geht dabei um wenige Zentimeter.

Ohne einen Lokalaugenschein durchzuführen entschieden die Gerichte in erster und zweiter Instanz zugunsten des Klägers. Dies bedeutete, dass die Überdachung abgetragen werden muss. Die Familie Bacher kam dieser Aufforderung nicht nach.

„Mir persönlich tut die Familie sehr, sehr leid, aber das ist ausprozessiert. Ich habe einen richterlichen Vollzugsauftrag, das Dach muss weg“, bedauert Exekutor Christian Mühlegger aus Schwaz, der mit einer Baufirma den Abriss durchführen sollte.

Doch fünf behinderte Menschen haben aus Solidarität den Abriss verhindert, indem sie mit einer unangemeldeten Demonstration die Bauarbeiter behinderten. „Ein Servitutsrecht (Wegerecht) eines Gartenhausbesitzers wiegt mehr als ein Grundrecht auf Mobilität eines behinderten Menschen – wir brauchen ein Rechtsmittel, um derartige Diskriminierungen zu beseitigen“, zeigt sich einer der Demonstranten verärgert.

Die Baufirma hat nach einigen Stunden vom Abriss Abstand genommen. „Der nächste Vollzug erfolgt wahrscheinlich ohne Vorankündigung“, lässt der Exekutor aber wissen.

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