Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Teil 4: Die UN-Staatenprüfung: Wie setzt Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention um?

Staatenprüfung : Österreich
BIZEPS

Aktuell gibt es in Österreich drei von insgesamt 183 Abgeordneten zum Nationalrat mit einer Körper- oder Sinnesbeeinträchtigung. Die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben ist in der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) im Art. 4 geregelt.

Menschen mit Behinderungen können in Österreich ihr Wahlrecht nicht uneingeschränkt ausüben. Gemäß der Europawahlordnung gibt es Regelungen für dem barrierefreien Zugang zu Wahllokalen und für Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen wie etwa das zur Verfügung stellen von geeigneten Hilfsmitteln z.B. für blinde oder sehbehinderte Personen, frei gewählte WahlbegleiterInnen usw.

Barrierefreiheit ist nicht in allen Wahlordnungen in Österreichs Bundesländern als solche festgelegt und daher österreichweit noch nicht entsprechend umgesetzt.

Teilhabe am politischen Leben und im Alltag

Der Artikel 4 der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) besagt, dass Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen in alle politischen Prozesse auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, insbesondere solche zur Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, frühestmöglich zu involvieren und aktiv einzubeziehen sind. In Österreich werden Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen in den meisten Fällen zwar grundsätzlich eingeladen, es folgt bislang noch keine strukturierte und ergebnisorientierte Einbindung von Beginn an. In weiterer Folge bleiben wichtige Anregungen oftmals ohne Auswirkungen. Dies liegt entweder am mangelnden politischen Willen, am Widerstand der Wirtschaft oder an der angeblichen Unfinanzierbarkeit von Maßnahmen.

Das Bewusstsein für bauliche Barrieren steigt zwar, aber noch immer verhindern Barrieren im Alltagsleben vielfach die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Barrierefreiheit wird oft als Bürde wahrgenommen und gleichzeitig fehlen vielfach die Kenntnisse darüber, wie man barrierefreie Angebote gestaltet.

Die Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) ist als eigenständige Sprache in Österreich seit 2005 anerkannt. Die praktische Umsetzung aber passiert schleppend: So werden beispielsweise kulturelle Veranstaltungen grundsätzlich nicht übersetzt und es fehlt ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für GebärdensprachdolmetscherInnen. Es mangelt an entsprechenden Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche.

Viele Menschen benötigen Assistenz in ihrem Leben. Das zur Verfügung stellen notwendiger Assistenzleistungen ist daher eine unabdingbare Forderung, wenn Österreich die Umsetzung der UN-BRK wirklich ernst nehmen will.

Erst wenn die notwendige Barrierefreiheit im baulichen, kognitiven und sozialen Bereich geschaffen ist, dann werden sich Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen wirklich beteiligen können.

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