Steiermark: Regress durch die Hintertür

"Das Land Steiermark will sich nach Einführung der neuen Mindestsicherung an Eltern und Kindern der bis zu 5.000 Sozialhilfebezieher schadlos halten", berichtet der ORF-Steiermark.

Tafel mit dem Aufdruck Steiermark
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Bei der Umsetzung der bedarforientierten Mindestsicherung in der Steiermark wurde im § 17 Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz – laut ORF – festgelegt, dass Eltern, Großeltern und Kinder der Anspruchsberechtigten zur Kasse gebeten werden können. (Schon vor Wochen wurde dieser Plan kritisiert)

Der steirische Landtag hat vor kurzem das Gesetz beschlossen (es tritt ab 1. März 2011 in Kraft), „obwohl sich das Land vertraglich gegenüber dem Bund verpflichtet hat, auf den Angehörigen-Regress künftig zu verzichten“, berichtet die Wiener Zeitung.

„Das ist sozialpolitische Steinzeit. Der Rückgriff auf Geld von Verwandten ist nicht hinnehmbar. Das ist klar vertragswidrig“, so der Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger.

Nicht erfreut reagiert auch der Sozialminister, der nun das Landesgesetz prüfen lassen will.

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