Bundeskanzleramt

SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm (2)

Unkommentierte Auszüge jener Textstellen aus dem 167 Seiten Regierungsprogramm von SPÖ-ÖVP, die für behinderte Menschen von besonderem Interesse sind. (Teil 2).

Unter dem schlichten Titel „Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode“ wurde am 9. Jänner 2007 das SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm vorgelegt. (Zum Vergleich die Regierungsprogramme aus den Jahren 2003 sowie 2000.) Das Programm besteht aus einer Prämbel und 12 Kapiteln.

Wir haben die Auszüge in zwei Teile geteilt. Hier finden Sie den ersten Teil. Hier der zweite Teil:

Menschen mit Behinderung

Barrieren in Gesetzen und Köpfen abbauen!

Zur Weiterentwicklung der Gleichstellungspolitik werden folgende Maßnahmen gesetzt:

  • Alle zwei Jahre ein verpflichtender Bericht ans Parlament sowie Studien zur Situation von Menschen mit Behinderung
  • Monitoring, Evaluierung und Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes und der daraus resultierenden Bündelgesetze insbesondere durch
    • Evaluierung der Effektivität der Umsetzung (Unterlassung/Beseitigung von Barrieren; Schlichtungsverfahren, Gerichtsverfahren; Gestaltung & Umsetzung der Etappenpläne, Verbandsklage)
    • Rasche Umsetzung einer Art 15a B-VG-Vereinbarung zur Etablierung harmonisierter – barrierefreier Bauordnungen, sowie Einführung von Kriterien des anpassbaren Wohnbaus bei der Vergabe von Wohnbauförderungsmitteln.
    • Beratungsstellen zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit
    • Evaluierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft
    • Planung, Förderung und Finanzierung von bundesweiten/ressortübergreifenden Aktionsprogrammen zur Umsetzung des Gleichstellungsrechtes.
    • Förderung jener Ausbildungs- und Umsetzungsmaßnahmen, die aufgrund der Anerkennung der Gebärdensprache notwendig sind
    • Förderung von Dienstleistungsangeboten durch Selbsthilfe- und Vertretungsorganisationen , um den Zugang zu den Inhalten des Gleichstellungsrechtes und damit einer selbst bestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung zu ermöglichen. Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Lernbehinderung zur besseren Partizipation in Heimen, Wohngruppen (-einheiten) und Werkstätten
    • Fortsetzung der Beseitigung von diskriminierenden Bestimmungen in den Materiengesetzen (z.B. Notariatsaktgesetz)
  • Bundeseinheitliche Leistungen z.B.: § 29 b StVO Ausweis ermöglicht behinderten Menschen einen eigenen Parkplatz und das kostenlose Parken in Kurzparkzonen und das Parken auf einem Behindertenparkplatz. Die Länder haben unterschiedliche Spruchpraxis, eine einheitliche Begutachtung zur Zuerkennung des Ausweises durch das Bundessozialamt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land ist notwendig.
  • Ausbau der Reha-Maßnahmen und Sicherstellung der mobilen Betreuung zu Hause für beatmete PatientInnen.
  • Ausbau der psychosozialen Beratungsangebote vor einer pränatalen Diagnose, bei Bekanntgabe des Ergebnisses und nach der Geburt unter Einbeziehung betroffener Eltern, Aufklärung über Unterstützungsangebote.
  • Ausbau Familien entlastender Dienste für Eltern behinderter Kinder sowie für Eltern mit Behinderung insbesondere durch den Einsatz einer FamilienhelferIn. Ausbau der bestehenden Beratungs- und Diagnostikdienste zur bestmöglichen Vorbereitung der betroffenen Familie aber auch des Schulsystems auf die Anforderungen der schulischen Integration

Die Kosten für diese Maßnahmen sind nach Möglichkeit durch das jeweils zuständige Ressort bzw. Gebietskörperschaft zu tragen. Eine Anschubfinanzierung durch das Sozialministerium über das Bundessozialamt sollte aber unabhängig von der operativen Zuständigkeit dann erfolgen, wenn die umzusetzenden Maßnahmen besondere Bedeutung zur Beförderung des Gleichstellungsrechtes haben.

Der Arbeitsmarkt als Herausforderung

Ziel der Arbeitsmarktpolitik muss es sein, behinderungsbedingte Benachteiligungen am Arbeitsmarkt zu vermeiden und zu beseitigen.

  • Fortsetzung der Beschäftigungsoffensive, bedarfsgerechte Qualifizierung und Optimierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (z.B. persönliche Assistenz), weiterer Ausbau der Integrationsfachdienste für besondere Zielgruppen, wie psychisch kranke, sinnesbehinderte und lernbehinderte Menschen
  • Erhaltung und Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen (vor allem älterer ArbeitnehmerInnen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen). Rechtzeitige und koordinierte Interventionsmaßnahmen (präventive Bündelung aller möglichen Dienstleistungen); Evaluierung und Optimierung der Rahmenbedingungen der beruflichen Rehabilitation
  • Chancengleicher und nachhaltiger Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen. Pilotversuch „disabilityflexicurit“: 3 regional verteilte Agenturen oder bereits bestehende Einrichtungen (per Ausschreibung), welche Menschen mit Behinderung anstellen und rasch an Betriebe weitervermitteln und verleihen. Bei Kündigung durch den Betrieb bleibt die Person in der Agentur/Einrichtung beschäftigt und sozial abgesichert. Prüfung von Modellen zur Erhöhung der Beschäftigungschancen vor allem junger Menschen mit Behinderung
  • Schaffung und Ausbau von Anreizsystemen und Unterstützungsstrukturen insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe, die Menschen mit Behinderung ohne Verpflichtung einstellen bzw. die Quote übererfüllen
  • Optimierung der unternehmensbezogenen Dienstleistungen zur Unterstützung der Wirtschaft bei der beruflichen Integration in die Arbeitswelt, vor allem auch durch regelmäßige Dienstleistungsangebote zur Reduzierung des betrieblichen und behördlichen Ressourcenaufwandes
  • Bundessozialamt als Kompetenzzentrum für Menschen mit Behinderung (Beauftragung zur Koordination der beruflichen Integration für Menschen mit Behinderung auf Bundesebene, Positionierung als zentrale Anlaufstelle; Entwicklung und Vollziehung von Dienstleistungen zur Förderung von Selbstbestimmung)
  • Besondere Förderung von arbeitsmarktfernen Frauen mit Behinderung durch Maßnahmen der Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt
  • Prüfung der Möglichkeiten einer Progressionslösung für die Ausgleichstaxe für Unternehmen, die sich der Einstellungspflicht entziehen, unter Einbeziehung der Sozialpartner
  • AUDIT von Betrieben zur Beschäftigung behinderter Menschen: Förderung von betrieblichen Personal- und Organisationsentwicklungsansätzen, die geeignet sind, berufliche Integration strukturell zu unterstützen (z.B. Prozessbegleitung zum Abschluss einer (freiwilligen) Betriebsvereinbarung)

10. Justiz

Im Bereich der Opferhilfe werden auch legislativen Schritte für die Finanzierung von Hilfsangeboten überlegt werden müssen, die nicht in Therapie und Prozessbegleitung bestehen sondern darüber hinaus gehen, wie etwa das Nachholen einer Ausbildung, Lebensbegleitung bei traumatisierten Opfern oder Maßnahmen zur Steigerung der subjektiven Sicherheit von Gewaltopfern.

11. Medien, Kunst, Kultur, Sport

Im Urheberrecht steht die Klärung des Verhältnisses „freie Werknutzung – technische Schutzmaßnahmen“ im Bereich der digitalen Rechte im Vordergrund. Das Recht auf Privatkopie digitaler Datenträger soll durchgesetzt werden.

12. Finanzen

Ziel der Budgetpolitik ist ein über den Konjunkturzyklus ausgeglichener Haushalt. Mit Ausnahme der im Regierungsprogramm vereinbarten zusätzlichen Ausgaben unterliegen sämtliche darüber hinausgehende Projekte und Vorhaben der Bundesregierung einem Finanzierungsvorbehalt (siehe Anhang „Mittelfristiger Wachstums- und Budgetpfad“).

Erster Teil

Hier finden Sie den ersten Teil unserer Auszüge des Regierungsprogrammes. Das gesamte Programm hat der Standard online gestellt.

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