Bundeskanzleramt

SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm (1)

Unkommentierte Auszüge jener Textstellen aus dem 167 Seiten Regierungsprogramm von SPÖ-ÖVP, die für behinderte Menschen von besonderen Interesse sind. (Teil 1).

Unter dem schlichten Titel „Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode“ wurde am 9. Jänner 2007 das 167 seitige SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm vorgelegt. (Zum Vergleich die Regierungsprogramme aus den Jahren 2003 sowie 2000.) Das Programm besteht aus einer Prämbel und 12 Kapitel.

Wir haben die Auszüge in zwei Teile geteilt. Hier der erste Teil:

2. Staats- und Verwaltungsreform

Auf der Grundlage der Arbeiten des Österreich-Konvents und des diesbezüglichen Besonderen Ausschusses wird eine Verfassungsreform vorbereitet, …

  • Es soll ein einheitlicher, übersichtlicher Grundrechtskatalog werden, in dem die derzeit zersplitterten zusammengeführt und in Übereinstimmung mit Europa-Vertrages weiter entwickelt werden.
  • Grundrechte sollen als echte Garantien, nicht als bloße Deklarationen gestaltet werden.
  • Ziel der Grundrechte ist die Sicherung der Freiheit des Einzelnen und der Menschenwürde. Die Garantie der Menschenwürde soll daher ausdrücklich in den Grundrechtskatalog aufgenommen werden. Ferner sollen insbesondere Garantien gegen die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der sozialen oder ethnischen Herkunft, von Behinderungen oder aus anderen Gründen (z.B. Alter, sexuelle Orientierung) ausgebaut sowie Kinderrechte zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention verankert we
  • Für die Durchsetzung auch der sozialen Grundrechte ist ausgehend von den Vorschlägen im Österreich-Konvent ein geeigneter Rechtsschutzmechanismus vorzusehen, der auch für den Fall einer Verfassungswidrigkeit durch das völlige Fehlen einer gesetzlichen Regelung Vorsorge trifft.

Neue Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern

Die Kompetenzen von Bund und Ländern sind neu nach einem Drei-Säulen-Modell zu gestalten, und zwar aufgeteilt im Sinne zweier jeweils exklusiver Kompetenzbereiche von Bund und Ländern (erste und zweite Säule) und eines Bereiches einer „gemeinsamen Gesetzgebung“ (dritte Säule).

Demokratische Kontrolle, Volksanwaltschaft und Rechnungshof

Schaffung der verfassungsrechtlich abgesicherten Möglichkeit die Geschäftsführung von Anwälten des öffentlichen Rechts (z.B.: Gleichbehandlungsbeauftragte) bei der Volksanwaltschaft einzurichten.

Wahlrecht

  • Die derzeit nur für die Stimmabgabe im Ausland vorgesehene Briefwahl soll auch für die Stimmabgabe im Inland vorgesehen werden.
  • Bereinigung der Wahlrechtsvorschriften im Sinne legistisch zeitgemäßer Erfordernisse.
  • Prüfung der elektronischen Stimmabgabe (e-voting)

3. Wirtschaft und Arbeit

Beratungs-, Betreuungs- und Eingliederungsangebote für gesundheitlich gefährdete oder beeinträchtigte ArbeitnehmerInnen systematisieren und bündeln (Ziel: flächendeckendes Angebot).

Senkung des Betreuungsschlüssels für Gruppen schwer vermittelbarer Arbeitssuchender.

6. Bildung, Wissenschaft

Die Wahlfreiheit der Eltern für den Bildungsweg ihrer Kinder muss dabei erhalten bleiben.

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache bestmöglich in das Schulsystem integrieren

Umsetzung:

  • Intensivierung der Fördermaßnahmen, damit alle Kinder die Unterrichtssprache beherrschen
  • Überarbeitung der Kriterien für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • Anpassung des Ressourceneinsatzes im Bereich der sonderpädagogischen Förderung
  • Möglichkeiten der Integration nach der 8. Schulstufe verwirklichen
  • Integration als wichtiger Teil der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung sowie der Weiterbildung

Ausweitung der integrativen Berufsausbildung

7. Soziale Herausforderungen, Gesundheit

Aufgrund der demografischen Entwicklung in Österreich gewinnt die Betreuung und Pflege älterer Menschen zunehmend an Bedeutung. Durch den rechtzeitigen und vorausschauend planenden Aufbau einer leistungsfähigen und intelligent differenzierten Versorgungslandschaft sollen humane Bedingungen für ein würdiges Altern gesichert und die größtmögliche Wahlfreiheit für Betroffene und Angehörige geschaffen werden.

Neben einer Koordination der Informations- und Präventionsmaßnahmen durch eine bundesweite Plattform, z.B. den Fonds Gesundes Österreich, und des Ausbau des Angebotes an einfach verfügbarer und verständlicher Information zum Thema soll im Verfahren auf Zuerkennung des Bundes- bzw. Landespflegegeldes eine verpflichtende Pflegeberatung vorgesehen werden.

Jeder Betreuungs- bzw. Pflegebedürftige soll eine bestmögliche Form der Betreuung nach seinen Vorstellungen erhalten können. Pflege in den eigenen vier Wänden soll genauso möglich sein wie Pflege im Heim. Die zahlreichen Möglichkeiten von Selbst- und Angehörigenpflege, über mobile Versorgung zu Hause, rund-um-die-Uhr- Betreuung zu Hause und betreute Wohnformen, bis hin zu teilstationären und stationären Angeboten im Akut-, Übergangs- und Langzeitbereich sollen möglichst flächendeckend verfügbar sein.

  • Weiterentwicklung von bedarfsgerechten Betreuungs- und Pflegemodellen nach den Bedürfnissen von Betroffenen und Angehörigen, wie z.B. für die bis zu 24h-Betreuung oder für spezifische Alterserkrankungen wie Demenz oder Alzheimer
  • Ausbau der mobilen Dienste und lebensraumnaher Betreuungsstätten und Wohnformen
  • Förderung barrierefreien und/oder generationenübergreifenden Wohnens
  • Ausbau von Begegnungsstätten und sozialen bzw. sozialmedizinischen Programmen für Senioren (niederschwellige Prävention, Besuchs- und Begleitdienste, Tageszentren, Seniorenclubs in den Gemeinden)
  • Nachbarschaftszentren zur Koordinierung und Lösung diverser sozialer Anliegen und Problemstellungen
  • Weiterer Ausbau der lebensraumnahen Hospiz- und Palliativversorgung in stationären, teilstationären und mobilen Angeboten
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für die rund um die Uhr-Betreuung zuhause: Arbeitsrecht, Sozialrecht und Berufsrecht sind dabei an die Besonderheiten der selbständigen und unselbständigen Beschäftigung für Betreuungsleistungen im privaten Haushalt eines Pflegegeld-Beziehers/Bezieherin anzupassen. Bei einer Förderung durch die öffentliche Hand wird Betreuungsausmaß, Pflegebedürftigkeit und soziale Lage berücksichtigt.

Leistbare Pflege und Betreuung

Im Interesse der bestmöglichen Zufriedenheit der Betroffenen soll eine bessere Vernetzung aller Beteiligten im Gesundheits-, Pflege- und Betreuungsbereich sowie eine Abstimmung der Finanzierungsflüsse im Gesundheits-, Sozial- und Pflegewesen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und leistbaren integrierten Versorgung geschaffen werden.

Zur Neugestaltung der Pflege, die leistbare Pflege und Betreuung nach den vorher geschilderten Grundsätzen sichern soll, wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, der Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden angehören. Diese Arbeitsgruppe hat im Laufe des Jahres 2007, möglichst bis zum Sommer, ein Modell auszuarbeiten, das auf folgenden Grundsätzen basiert und allenfalls einer Volksabstimmung zu unterziehen ist:

  • Für die Betreuung daheim ist ein eigener Beschäftigungstypus möglichst auf der Basis selbständiger Beschäftigung zu entwickeln.
  • Mehrkosten sind solidarisch durch Beiträge von potentiellen Nutznießern aufzubringen.
  • Das Pflegegeld des Bundes ist in dieser Gesetzgebungsperiode einmal selektiv nach Pflegestufe zu valorisieren; die Einteilung der Pflegestufen ist zu überprüfen.
  • Zeitlich befristete teilweise oder vollständige Übernahme auch der Dienstnehmer-Beiträge von pflegenden Angehörigen bei freiwilliger Pensionsversicherung ab Pflegestufe 4
  • Verbessertes Schnittstellenmanagement durch übergreifendes Case/Care-Management
  • Überarbeitung der Artikel 15a-Vereinbarung gemeinsam mit den Ländern mit dem Ziel der Harmonisierung der Planungsgrundlagen, der Regelungen über Zuzahlungen sowie zum Eingriff in private Vermögenswerte, insbesondere an nicht dem Wohnbedürfnis dienenden Liegenschaften sowie des Regress an Nachkommen

Invaliditätspensionen

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Sozialpartnern, Regierungsvertretern und anderen Experten, soll bis 1.1.2008 Vorschläge zu einer Neuordnung des Invaliditätspensionsrechts erarbeiten.

Zweiter Teil

Hier finden Sie den zweiten Teil unserer Auszüge des Regierungsprogrammes. Das gesamte Programm hat der Standard online gestellt.

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