Sozialminister Buchinger stellt klar: Es gibt keine Verlängerung der Amnestie

Sozialminister Buchinger stellt zur Berichterstattung über die Regierungsklausur klar: Bei den heutigen politischen Vereinbarungen der Bundesregierung handelt es sich nicht um eine Verlängerung der Amnestie.

Buchinger bei Pressekonferenz
BIZEPS

Denn Amnestie würde bedeuten, dass auch nach dem 1.1.2008 jemand, der wegen illegaler Beschäftigung einer Betreuungsperson angezeigt oder aufgegriffen wird, nicht bestraft werden würde. Genau das Gegenteil ist mit den heutigen Vereinbarungen nun der Fall.

Ein illegaler Beschäftiger würde bestraft werden. Der heutige Beschluss der Bundesregierung stellt nunmehr sicher, dass weder die Finanz noch andere Körperschaften Nachforderungen stellen können.

„Wer bis 30. Juni 2008 sein Betreuungsverhältnis legalisiert, soll von allen Rückforderungen sozialversicherungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Natur, die bis zum 31.12.2007 entstanden sind, befreit werden. Diese rechtliche Klarstellung beendet die von verschiedenen Seiten geschürte Verunsicherung und schafft Rechtsicherheit für die betroffenen Menschen und deren Familien“, betont Buchinger abschließend.

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