Sozialbericht, Sozialcharta und Sozialinitiativen der Opposition

Vom Sozialausschuss lagen dem Plenum auch insgesamt acht sozialpolitische Anträge der Oppositionsparteien vor.

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Es ging um Mindestsicherung und Armutsbekämpfung, um Verbesserungen für behinderte Menschen, ein Gesamtkonzept für die Pflege und um die langfristige Sicherung der Pensionen. …

„Persönliche Assistenz“ – alle Abgeordneten für bundesweite Lösung

Beim Thema „Persönliche Assistenz für Behinderte“ hatten sich die Abgeordneten Helene Jarmer (GRÜNE) und Norbert Hofer (FPÖ) im Sozialausschuss gemeinsam mit den anderen Fraktionen auf eine Fünf-Parteien-Entschließung zur Ausarbeitung einer bundesweit einheitlichen Regelung geeinigt, die auch im Plenum ungeteilte Zustimmung erhielt. Die diesbezüglichen Anträge der Grünen (917/A(E)) und der FPÖ (105/A[E], 800/A[E], 1365/A[E]) wurden abgelehnt.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (FPÖ) begrüßte den Fünf-Parteien-Antrag betreffend persönliche Assistenz für Behinderte. Leider enthalte der Antrag keine Forderung nach einem Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz. Die Verschärfung des Zugangs zum Pflegegeld sollte zurückgenommen werden, denn das sei Sparen bei den Ärmsten der Armen. Die Abgeordnete appellierte an den Sozialminister, hier einmal „soziales Herz“ zu zeigen.

Auch Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (SPÖ) zeigte sich erfreut über den gemeinsamen Antrag zur Regelung der persönlichen Assistenz. Diese sei bisher in den Ländern im Bereich der Behindertenhilfe angesiedelt und sehr unterschiedlich geregelt. Im Freizeitbereich stehe sie zudem derzeit nur einem sehr kleinen Personenkreis zur Verfügung, und es gebe sehr unterschiedliche Modelle. Eine bundeseinheitliche Regelung sei daher anzustreben. Persönliche Assistenz solle behinderten Menschen ermöglichen, das Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Abgeordnete Helene JARMER (GRÜNE) begrüßte den Antrag ebenfalls. Behinderte würden bisher zu sehr unter einem medizinischen Modell betrachtet, man sollte aber zu einem sozialen Modell kommen. Behinderte sollten auch nicht unter dem Gesichtspunkt „besonderer Bedürfnisse“ betrachtet werden, sie hätten Bedürfnisse wie alle Menschen. Derzeit sei der Arbeitsplatzbereich für Behinderte gut geregelt, es sei aber wichtig, dass auch für den Freizeitbereich ein Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz verankert werde.

Zudem vermisste Jarmer im Antrag auch den Begriff der Kommunikationsassistenz, die vom persönlichen Dolmetschen zu unterscheiden sei. Der nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderung stelle einen guten Ansatzpunkt dar, viele Best-Practice Modelle stünden zur Verfügung, die man umsetzen könne. Der Antrag solle einen Paradigmenwechsel schaffen, damit man bei Fragen behinderter Menschen endlich vom Fürsorge- und Almosendenken wegkomme, schloss sie.

Abgeordneter Franz-Josef HUAINIGG (ÖVP) stellte fest, dass es bundesweit bereits eine einheitliche Regelung für persönliche Assistenz am Arbeitsplatz gebe, die sich sehr bewährt habe. Aber es gebe auch das Leben vor und nach der Arbeit, auch dort brauchten Behinderte persönliche Assistenz. Hier stehe eine bundeseinheitliche Regelung noch aus, der Entschließungsantrag aller fünf Parteien ziele daher in die Richtung, dort Abhilfe zu schaffen. Der Sozialminister müsse nun mit den Bundesländern über die Umsetzung verhandeln. Wichtig sei es, dass im geplanten Bundespflegefonds Mittel für den Bereich der persönlichen Assistenz auszuweisen werden.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (BZÖ) unterstützte ebenfalls seitens seiner Fraktion den Fünf-Parteien-Antrag zur persönlichen Assistenz. Er unterstützte auch die Forderung von Abgeordnetem Hofer nach einem Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz. Hinsichtlich der NOVA habe die angekündigte Zusammenführung von Maßnahmen und Verwaltungsvereinfachung bisher leider nicht stattgefunden. Seine Fraktion trete zudem für die Rücknahme der Verschärfung beim Zugang zum Pflegegeld ein.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER teilte mit, dass zur bundeseinheitlichen Regelung der persönlichen Assistenz bereits erste Verhandlungen stattgefunden haben. In der Frage des Antrags für Pflegegeld rechne er weiterhin mit 50.000 positiv beantworteten Anträgen pro Jahr, bisher seien das 60.000 gewesen. Es wäre jedoch nicht richtig, dass durch die Neuregelung die BezieherInnen kleiner Pensionen speziell benachteiligt würden.

Abgeordneter VOCK (FPÖ) widersprach dem Minister, die Neuregelung des Pflegegeldzugangs treffe sehr wohl viele Arme, denn es sei keine soziale Staffelung erfolgt, sondern nur eine Erschwerung des Zugangs, wie der Minister gerade selbst bestätigt habe. Eine Verweigerung des Anspruchs auf Pflegegeld für 10.000 Personen sei zudem eine signifikante Größe. Auch bedauerte der Redner, dass die Mehrwertsteuerrückvergütung für Behinderte nicht ernsthaft diskutiert werde. Es sei schlicht schäbig, wenn der Staat bei der Anschaffung oder Umrüstung von Spezialfahrzeugen mitverdienen wolle.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (FPÖ) forderte eine Bundeskompetenz für die persönliche Assistenz und argumentierte, bisher würden die Ansprüche oft am Geldmangel der Länder scheitern.

Bei der Abstimmung wurde die Entschließung einstimmig angenommen. Die Oppositionsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt.

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