Solidaritätserklärung Studierendenproteste

Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen werden durch die katastrophale Situation an den Universitäten mehr als alle anderen benachteiligt und in einigen Fällen sogar an der Durchführung eines Studiums behindert.

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Uniability, die Arbeitsgemeinschaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Österreichs Universitäten und Hochschulen beschließt auf seiner Herbstversammlung, am 6.11. 2009 in Salzburg, sich mit den Studierendenprotesten aufgrund der schlechten Studiensituation in Österreich zu solidarisieren und diese offiziell zu unterstützen.

Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen werden durch die katastrophale Situation an den Universitäten mehr als alle anderen benachteiligt und in einigen Fällen sogar an der Durchführung eines Studiums behindert. Diese Situation ist nicht länger hinnehmbar. Wie auch bereits unsere Kolleginnen und Kollegen diverser wissenschaftlicher Betriebsräte sind wir daher der Auffassung, dass die Forderungen der Studierenden gerechtfertigt sind, und schließen uns diesen an.

Die unbeschränkte Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes an den Universitäten und Hochschulen, wie von den Studierenden gefordert, sehen wir als Selbstverständlichkeit. Dass Bundesgesetze zu befolgen sind, steht für uns nicht zur Debatte.

Bereits 2006 wurde von Uniability an die damalige Rektorenkonferenz (heute Universitätenkonferenz) ein Katalog von Mindeststandards der Studienunterstützung für behinderte und/oder chronisch kranke Studierende übermittelt. Die Österreichische Rektorenkonferenz empfahl damals ihren Mitgliedsuniversitäten, die vorgeschlagenen Mindeststandards nach Maßgabe der verfügbaren Ressourcen zu berücksichtigen. Bis heute liegen noch nicht einmal Pläne vor, wie man – und ob überhaupt – die von uns vorgeschlagenen Mindestanforderungen irgendwann wird erfüllen können.

Seit In-Kraft-Treten der Autonomie haben manche Universitäten den Grundsatz der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in ihrer Satzung verankert, dies ist jedoch bei weitem nicht der Regelfall.

Dies führt dazu, dass derzeit für Menschen mit Behinderungen an den österreichischen Universitäten sehr unterschiedliche Zugangsbedingungen existieren. Diese Unterschiede bestehen nicht nur zwischen den einzelnen Universitäten selbst, sondern auch zwischen einzelnen Studienrichtungen an ein und derselben Universität.

Eine österreichweite Regelung durch das Universitätsgesetz ist aus unserer Sicht der einzige Weg, gleichberechtigte Bedingungen für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu schaffen.

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zur letzten UG Novellierung wurde von Uniability daher eine Stellungnahme verfasst. Keiner der von uns angeregten Vorschläge fand sich jedoch im Gesetzesentwurf oder der Endfassung wieder.

Eine unserer zentralen Forderungen ist die Einrichtung der Stelle einer/eines Behindertenbeauftragten an jeder Universität.

Sowohl unsere Mindeststandards, die Stellungnahme zur letzten UG Novellierung, als auch das von uns ausgearbeitete Jobprofil für Behindertenbeauftragte, sind an den Herrn Bundesminister und die Wissenschafts- und BehindertensprecherInnen der Parteien übermittelt worden. Ferner können diese über unsere Webseite heruntergeladen werden.
Sehr geehrte politische Verantwortliche: Es liegt nun an Ihnen, die Weichen für eine barrierearme Zukunft an Österreichs Universitäten und Hochschulen zu stellen. Wir fordern Sie daher auf, mit uns einen Etappenplan auszuarbeiten, wie die Barrieren an unseren Universitäten und Hochschulen in absehbarer Zeit zu beseitigen sind, und wie dies finanziert werden kann. Die Uni brennt!
Für den Verein Uniability, Andreas Jeitler, Bakk.techn. Obmann Uniability

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