Selbstbestimmt zu leben ist ein Grundrecht von Menschen mit Behinderung

Die Sicherstellung finanzieller Ressourcen ist ein unverzichtbares Mittel auf dem Weg zur Gleichstellung behinderter Menschen, um Dienstleistungen (Persönliche Assistenz) einkaufen zu können, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz
Scharl, Magdalena

Folgende Resolution haben Vertreterinnen und Vertreter der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung einstimmig verabschiedet und fordern die Politik auf, diese im Zuge der Regierungsverhandlungen aufzugreifen. Hier finden Sie den vollständigen Text:

Resolution

Selbstbestimmt zu leben ist ein Grundrecht von Menschen mit Behinderung. Die Sicherstellung finanzieller Ressourcen ist ein unverzichtbares Mittel auf dem Weg zur Gleichstellung behinderter Menschen, um Dienstleistungen (Persönliche Assistenz) einkaufen zu können, die ein selbstbestimmtes Leben, wie dies auch im Benachteiligungsverbot in Artikel 7 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes festgehalten wird, ermöglichen.

Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht, dort zu leben wo er möchte, unabhängig von der Art und vom Ausmaß der Behinderung.

Daher fordern Menschen mit Behinderung

  • eine gesetzliche Absicherung des Rechtes auf die nötigen finanziellen Ressourcen für ein selbstbestimmtes Leben (Persönliche Assistenz) mit Hilfe eines 15a-Vertrages nach dem Muster der Pflegevorsorge, der die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel sicherstellt
  • eine Lösung, die sich an das Pflegegeldgesetz anlehnt oder als dessen Ergänzung konzipiert wird
  • den Bund und die Länder auf, die hiezu notwendigen Gespräche ehestens aufzunehmen
  • den Sozialminister auf, umgehend die Initiative zu ergreifen
  • dass die Verhandlungen in erster Linie mit den Vertreterinnen und Vertretern der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung geführt werden
  • dass die Leistungen in der Höhe des tatsächlichen Bedarfs und unabhängig von Alter, Einkommen, Vermögen und Art der Behinderung erbracht und jedem Menschen, der sie benötigt, zugänglich gemacht werden. Der derzeitige, unterschiedlich geregelte Bezug von Leistungen der Länder für Persönliche Assistenz bzw. anderer Unterstützungsformen ist sachlich nicht begründbar
  • dass die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ eingehalten wird. Diese sieht vor, dass auch der Vertragspartner Österreich gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der Persönlichen Assistenz, zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft.

Diese Resolution

richtet sich an den Bund sowie an die Länder, sie ergeht an die politischen Parteien im Allgemeinen sowie an die verhandelnden Parteien des Koalitionsübereinkommens im Besonderen, mit der dringenden Aufforderung, den Inhalt dieser Resolution in das Übereinkommen aufzunehmen.

Wien, am 4. November 2008

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Kongress „Persönliche Assistenz in Österreich“ sowie den Selbstbestimmt-Leben-Organisationen: BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, BMKz – Beratungs-, Mobilitäts- und Kompetenzzentrum, Netzwerk Persönliche Assistenz – Selbstbestimmt Leben Österreich, Reiz – Selbstbestimmt Leben Vorarlberg, Selbstbestimmt-Leben-Initiative Oberösterreich, Selbstbestimmt Leben Innsbruck, Selbstbestimmt Leben Initiative Wien, WAG Assistenzgenossenschaft, Zentrum für Kompetenzen.

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