Schweiz: Zentrale Schwäche des Gesetzes aufgezeigt

Ein Urteil des Schweizer Bundesgerichtes gegen die Integration sorgt weiter für verärgerte Reaktionen. Peter Wehrli aus Zürich zeigt Schwächen des Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz auf.

Peter Wehrli
Wehrli, Peter

„Schockiert und entrüstet“ zeigt sich Peter Wehrli vom Zentrum für selbstbestimmtes Leben in Zürich, über das integrationsfeindliche Urteil des Schweizer Bundesgerichtes, welches in der Aussonderung eines behinderten Buben aus der Regelschule keine Diskriminierung sehen kann.

„Bei genauem Lesen erweist sich das Urteil als eine Mischung aus feigem Formalismus einerseits, und sachlich unkritischem Verharren in überholten Stereotypen andererseits“, kritisiert Wehrli die Ausführungen des Bundesgerichtes.

Doch das Urteil „illustriert auch die zentralste Schwäche des Schweizer Behindertengleichstellungsgesetzes, auf die wir schon bei seiner Entstehung hingewiesen haben“. Wehrli verweist auf die bekanntlich „fehlende rechtswirksame Anerkennung des Grundwertes der Integration in die Regelschule“ im Gesetz.

Die Juristin des Zentrums für selbstbestimmtes Leben arbeitet noch an einer vertieften Analyse des Urteils. „Wir benötigen noch etwas Zeit“, erläutert Wehrli. Er kündigt an, dass noch „entsprechend auf das Urteil reagiert werden wird“.

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