Schweiz: Viele Schweizer Webseiten für behinderte Menschen nicht benützbar

Studie zeigt Barrieren auf

Flagge Schweiz
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Die Stiftung „Zugang für alle“ und die Internet-Spezialistin namics ag haben 68 Schweizer Webauftritte überprüft.

Anlass für die Studie war das in der Schweiz am 1. Jänner 2004 in Kraft getretene Behindertengleichstellungs-Gesetz, das zwingend verlangt, dass Behörden-Websites ohne erschwerende Bedingungen zugänglich sind.

Ausgewählt wurden für die Analyse Websites von Ämtern und Institutionen, die Informationsangebote zur Verfügung stellen, die für behinderte Menschen von besonderem Interesse sind. Dazu gehören Websites von Bundes- und kantonalen Behörden genauso wie kommerzielle Angebote (z.B. Internet-Shopping, -Banking oder elektronische Fahrpläne).

Nur acht Internetpräsenzen sind bei dieser Studie von den behinderten Testpersonen als besonders gut eingestuft worden; diese Internetpräsenzen zeichnen sich dadurch aus, dass die Informationsangebote ohne grössere Einschränkungen nutzbar sind.

Als einziges privatwirtschaftliches Unternehmen unter diesen acht Internetpräsenzen ist tel.search.ch als besonders barrierefrei beurteilt worden.

Bundesrat Moritz Leuenberger schreibt im Vorwort zur Studie: „Das Ziel, die Teilnahme aller Menschen am sozialen, beruflichen und kulturellen Leben, ist noch nicht erreicht: Aber wird sind unterwegs.“

Es ist geplant diese Studie 2005 zu wiederholen um mögliche Fortschritte zu dokumentieren.

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