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Schweiz: Richtlinien für barrierefreie Internetangebote erlassen

Die Richtlinien sollen die Ziele des Schweizer Behinderten-Gleichstellungsgesetzes konkretisieren.

Der Schweizer Informatikrat Bund (IRB) hat nun Richtlinien erlassen, welche die konkreten Anforderungen an die schweizer Internetauftritte festlegen. Dies war notwendig geworden, um die Ziele des Schweizer Behinderten-Gleichstellungsgesetzes in diesem Bereich klar auszuformulieren. Im Langtitel heißt die Richtlinie: „Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Websites“, die auf internationalen Informatikstandards des W3C basieren, gemäss Art. 10 der Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiV).

In Anlehnung an die WAI-Richtlinien verlangen diese Richtlinien die Erfüllung der Konformität AA, die sicherstellt, dass alle signifikanten Hindernisse für den Zugriff beseitigt werden.

„Die Richtlinien sind in die Internet-Strategie des Bundes eingebettet, und die Anpassung bestehender Webangebote erfolgt bis Ende 2006 im Zug der Umsetzung eines einheitlichen Erscheinungsbildes der Bundesverwaltung. Dieses Vorgehen ermöglicht eine Realisierung ohne wesentliche Mehrkosten“, vermeldet das Eidg. Departement des Innern (EDI) in einer Presseaussendung.

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