Schweiz: Parlament soll UN-Behindertenrechtskonvention ratifizieren

Die nächste Hürde wurde genommen: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) befürwortet am 23. Mai 2013 mehrheitlich die Ratifizierung durch das Schweizer Parlament.

Schweizer Bundeshaus (Regierung und Parlament)
Abegglen, Martin

„​Nach eingehender Beratung ist die SGK-NR mit 15 zu 8 Stimmen auf die Vorlage „Menschen mit Behinderungen. Übereinkommen“ (12.100 n) eingetreten und hat diese in der Gesamtabstimmung mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen“, ist der nüchternen Medienmitteilung der Kommission des Schweizer Parlaments zu entnehmen.

Dieser Schritt war für die Schweiz insoweit wichtig, weil er eine Voraussetzung für die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention darstellt.

Am 19. Dezember 2012 hatte die Schweizer Bundesrat (das ist die Bundesregierung in der Schweiz) beschlossen, der UN-Behindertenrechtskonvention beitreten zu wollen und die Konvention zur Bearbeitung an das Parlament weiter geleitet.

Beschluss in Kommission nicht unumstritten

Ein wesentlicher Diskussionspunkt in der Kommission war die Frage, „welche Konsequenzen die Genehmigung der Konvention für die schweizerische Rechtsordnung nach sich ziehen würde“.

Man entschied sich für die Einschätzung, dass sie „überwiegend programmatischen Charakter“ habe und dadurch „keine Anpassung des Schweizer Rechts“ notwendig wäre. Man verpflichtet sich als Vertragsstaat „aber dazu, allenfalls geeignete Massnahmen zu treffen, um den Mindeststandards der Konvention zu entsprechen“. (Ein gewagter Schluss, der auch in anderen Staaten fälschlicherweise gezogen wurde.)

Manche Kommissionsmitglieder wollten dies so nicht glauben und zuerst die konkreten Auswirkungen vom Schweizer Bundesrat erfahren – sie blieben allerdings in der Minderheit. Eine Rücküberweisung an den Bundesrat wäre ein schwerer Rückschlag in den Bemühungen um die Ratifizierung durch die Schweiz gewesen.

Erfreut über den positiven Entscheid

„Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK), die Fachstelle Égalité Handicap sowie der Gleichstellungsrat sind sehr glücklich über diesen klaren Entscheid der Kommission“, hält die Fachstelle Égalité Handicap in einer ersten Reaktion fest.

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