Ryanair und britische Flughäfen werden wegen Diskriminierung verklagt werden

Die Disability Rights Commission (DRC) wird den Billigflieger Ryanair sowie die British Airports Authority (BAA) verklagen.

Fluglinie Ryanair
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Ryanair nahm den Betrieb 1985 auf. Stolz berichtet man in der Unternehmensgeschichte, daß „Ryanair die erste europäische Fluggesellschaft war, die sich auf preisgünstige Flüge auf innereuropäischen Kurzstrecken spezialisierte“. Die Fluglinie konnte im Jahr 2002 das Passagieraufkommen um 30% steigern.

Doch nun kommt Ärger auf Ryanair zu. Zahlreiche Medienberichte stellen die Fluglinien in einem sehr unvorteilhaftem Licht dar. Der Gegner heißt Disability Rights Commission (DRC) und bringt Ryanair in Bedrängnis, indem er medienwirksam seit einigen Wochen Material für eine Klage sammelt.

Die DRC wurde gegründet, um behinderten Menschen einen fairen Platz in der Gesellschaft zu sichern und gegen Diskriminierungen behinderter Menschen anzukämpfen. „Das bedeutet in diesem Fall, daß behinderte Menschen um den gleichen Preis reisen, wie andere Fluggäste“, erklärt deren Vorsitzender Bert Massie.

Grund ist eine Gebühr von 18 Pfund, die Ryanair auf manchen Flughäfen den Passagieren verrechnet, wenn sie einen Rollstuhl anfordern, um zum Gate und ins Flugzeug zu gelangen. Massie zeigt sich darüber verärgert: „Die verkünden einen 68 % Anstieg der Gewinne, aber sie sind nicht bereit ein Minimum an Service für behinderte Menschen zu bieten“. Ryanair ist die einzige Fluglinie, die dieses Service den Fluggästen weiterverrechnet.

Bei Ryanair bestreitet man diesen Umstand vehement. Ein Untersprecher legt wert auf die Feststellung, daß bei „Ryanair umfassende und kostenlose Hilfsleistungen für Rollstuhlbenutzer angeboten werden“. Einzig behinderte Menschen, die nicht mit dem eigenen Rollstuhl reisen, werden an die Dienstleistungen der Flughäfen verwiesen. Einige Flughäfen bieten diesen Service nicht kostenlos an und in diesen Fällen werden dann Gebühren fällig.

Aus diesem Grund widr die DRC sowohl Ryanair als auch die British Airports Authority (BAA) verklagen. Vorgeworfen wird den beiden ein Verstoß gegen das britische Behindertengleichstellungsgesetz (Disability Discrimination Act), welches behinderten Menschen das Recht auf ein nichtbenachteiligendes Service zusichert.

Die DRC sammelt noch Material für eine Klage und bittet daher Diskriminierungsvorfälle an zu mailen.

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