Rassismus Report für das Jahr 2002 vorgelegt

Der 21. März, der Internationale Tag gegen Rassismus, ist auch heuer - zum dritten Mal - Anlaß für die Präsentation des Rassismus Reports von ZARA (Verein für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit).

Rassismus Report 2002
ZARA

Der Verein ZARA betreibt eine „Beratungsstelle für ZeugInnen und Opfer von Rassismus“. Rassistische Diskriminierung bedeutet, daß ein Mensch aufgrund seiner Hautfarbe, seiner SPRACHE, seines Aussehens, der Religionszugehörigkeit, Staatsbürgerschaft oder Herkunft in irgendeiner Form benachteiligt wird.

Das Serviceangebot der Beratungsstelle wurde im Jahr 2002 verstärkt in Anspruch genommen: Über 300 Fälle wurden bei ZARA gemeldet, betreut und dokumentiert.

Aus diesen Ereignissen wurden für den Rassismus Report 2002 über 170 Fälle von Rassismus ausgewählt und auf 66 Seiten dokumentiert, die als detailliert dargestellte Einzelberichte die Qualität und Strukturen des rassistischen österreichischen Alltags repräsentieren.

„Mangels offizieller Daten liefert hier eine NGO die Daten über Rassismus in Österreich, unser Schattenbericht ist damit auch eine wichtige Informationsquelle für nationale und internationale Organisationen“, sagt die Redakteurin des Berichtes, Mag. Verena Krausneker.

„Rassismus geht uns alle an“, betont der ZARA-Sprecher Alexander Pschill anläßlich der Präsentation des Reports. Daher fanden nicht nur die besonders skandalösen Übergriffe des Jahres Aufnahme, sondern auch die vielen „kleinen“, „alltäglichen“ Diskriminierungen.

Der Report enthält einige Beispiele der rassistischen Diskriminierung gegenüber gehörlosen Personen aufgrund der Gebärdensprache. Die Arbeitsassistenz für gehörlose Menschen in Wien und NÖ berichtet über Diskriminierungen von gehörlosen Personen aufgrund ihrer Sprache in den Bereichen Ausbildung und Arbeit.

Frau K. ist gehörlos und möchte als Kindergartenhelferin tätig sein und wendet sich daher an die Arbeitsassistenz. Bei der Recherche zum weiteren Vorgehen erhalten die Mitarbeiter der Arbeitsassistenz vom zuständigen Ministerium folgende ablehnende Stellungnahme: „Gehörlose Personen können keine Ausbildung zur Kindergärtnerin machen: einerseits sei die Aufsichtspflicht der Kinder nicht gegeben, andererseits können gehörlose Personen nicht singen und keine Instrumente spielen.“ Der Report hält fest, daß es sich hierbei um einen klaren Fall einer Diskriminierung aufgrund der Sprache handelt und führt weiter aus: „Frau K. möchte nicht aufgeben und wird weiter kämpfen.“

In einem anderen Diskriminierungsbeispiel wendet sich Herr F. an die Arbeitsassistenz, weil er Schwierigkeiten in seiner Arbeit hat. Ihm sind seine genauen Arbeitsinhalte nicht klar und er bittet die Arbeitsassistenz um Unterstützung bei einem Gespräch mit seinem Vorgesetzten.

Bei der Kontaktaufnahme mit dem Vorgesetzten zeigt sich dieser nicht bereit, das Gespräch zu dritt zu führen, er möchte nicht, daß Herr F. gebärdet, sich in seiner Muttersprache ausdrückt: „… da weiß ich net, was er sagt und wann eina net verstehen will, dann versteht er net und außerdem macht mich die Fuchtlerei mit den Händen nervös“. Das Dienstverhältnis wurde in Folge vom Dienstgeber aufgelöst.

Es werden aber auch grundsätzliche Probleme bei der Verwendung der Sprache aufgezählt. Als Beispiel wird erwähnt, daß „ausländische gehörlose Personen in Österreich fast keine Möglichkeit haben, GebärdensprachdolmetscherInnen bezahlt zu bekommen“.

Der Staat Österreich, so ZARA, „sei in beschämendem Maß inaktiv“ und unterstützt weder die Beratungsstelle für ZeugInnen und Opfer von Rassismus noch bietet er einen anderen Weg, um professionell mit Rassismus hierzulande umzugehen. „Unsere Forderungen wiederholen wir nun auf Punkt und Beistrich zum dritten Mal. Das gibt einen Eindruck von der Trägheit und dem mangelnden Willen der Verantwortlichen in Österreich, in diesem Bereich rechtliche Verbesserungen durchzuführen“, sagt Krausneker.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich