Protest für blinde Juristin in Österreich

Die Entscheidung des österreichischen Prüfungsgerichtes, eine 29jährige blinde Juristin aus Kärnten nicht zur Richterprüfung zuzulassen, hat auch in Deutschland eine Vielzahl von Protesten ausgelöst.

Die deutschen Blindenorganisationen haben gegen diese Entscheidung am Wochenende protestiert. Die deutschen Blindenorganisationen protestieren gegen die Entscheidung des österreichischen Prüfungsgerichts, eine 29-jährige blinde Juristin aus Kärnten nicht zur Richterprüfung zuzulassen.

Die Begründung, ein Mensch, der nicht sehen könne, sei auch nicht im Stande, Recht zu sprechen, stamme vom Anfang des 20. Jahrhunderts und sei längst durch die Leistungen blinder Richterinnen und Richter widerlegt, erklärte Otto Hauck, Vorsitzender des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf. Hauck, selber blind, war bis zur Pensionierung vor zwei Jahren Vorsitzender Richter am Landgericht in Marburg.

Als weitere Beispiele nannte er den blind aufgewachsenen Hans-Eugen Schulte, der von 1963 bis 1986 als Richter am Bundesgerichtshof tätig war sowie den kriegsblinden Erwin Brocke, der 1982 zum Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts in Karlsruhe berufen worden ist.

Ex-Richter Otto Hauck sagte weiter, der Negativentscheid in Österreich sei eine nicht hinzunehmende Diskriminierung, die im übrigen dem Gedanken der Justitia widerspreche – schließlich richte sie mit einer Augenbinde.

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