Pflegeregress – andere Bundesländer wollen Steiermark folgen

FPÖ-Behindertensprecher Hofer: "Sparen auf dem Rücken kranker und behinderter Personen."

Norbert Hofer
FPÖ

Nachdem die Steiermark die Wiedereinführung des Pflegeregresses beschlossen hat, wollen nun andere Bundesländer nachfolgen.
Auch im Burgenland ist offenbar innerhalb der Regierungspartei SPÖ die Entscheidung bereits für die Wiedereinführung des Regresses gefallen.

FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer zeigt sich verärgert: „Die Folgen der Finanzkrise wurde in den letzten Monaten auf dem Rücken kranker und behinderter Menschen ausgetragen. Der Zugang zu den ersten Pflegestufen wurde erschwert, eine Inflationsabgeltung beim Pflegegeld auf den St. Nimmerleinstag verschoben und die Rückerstattung der NOVA beim Ankauf eines Wagens durch behinderte Menschen gestrichen. Der Mobilitätszuschuss wurde massiv gekürzt und auch bei der 24-Stunden Betreuung sorgt ein Erlass aus dem Sozialministerium für Einschnitte. Wenn nun auch noch der Regress für pflegebedürftige Menschen und deren Familien wieder eingeführt wird, dann frage ich mich, ob tatsächlich ein Sozialdemokrat an der Spitze der österreichischen Bundesregierung steht oder eine Verfechter der neoliberalen Schule.“

Hofer betont, dass mit der Wiedereinführung des Regresses eine klare Ungleichbehandlung zwischen Personen mit Kindern und pflegebedürftigen Menschen ohne Kinder entsteht: „Was denken Sie, wie sich ein älterer Mensch fühlt, wenn wegen seiner Krankheit seine Kinder, die vielleicht gerade eine Familie gegründet haben und die Raten für die Wohnung abbezahlen zur Kasse gebeten werden? Wer keine Kinder hat, ist da schon besser dran. Ihm wird das schlechte Gewissen erspart. Ich möchte, dass Menschen mit und ohne Kinder im Falle von Pflegebedürftigkeit gleich behandelt werden.“

Hofer ersucht den Sozialminister und die Finanzministerin dringend, die Bundesländer in ihren finanziellen Nöten nicht im Regen stehen zu lassen und die Finanzierung der Pflege sicherzustellen. Die FPÖ möchte außerdem den Anspruch auf eine menschenwürdige Pflege und Betreuung in der Verfassung verankern und hat daher einen Antrag dazu im Parlament eingebracht.

Hofer: „Bei allem Verständnis für andere Bereiche, die Millionen verschlingen: Bei kranken und behinderten Menschen darf der Rotstift nur im äußersten Notfall und nur zuletzt angesetzt werden, wenn es gar keine anderen Sparpotentiale mehr gibt. Österreich geht hier leider derzeit den umgekehrten Weg, verzichtet auf eine Staats- und Verwaltungsreform und setzt dort an, wo man sich am wenigsten Gegenwehr erwartet. Fremdschämen ist angebracht.“

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