Petition „An Barrierefreiheit darf nicht gespart werden“ übergeben

2013 soll in Oberösterreich ein neues Bautechnikgesetz in Kraft treten, das in einigen Bereichen eine Verschlechterung hinsichtlich der Barrierefreiheit bringen wird.

Übergabe Petition OÖ-Bautechnikgesetz 20121204
Glaser, Mag. Wolfgang

Aus diesem Grund haben am 4. Dezember 2012 Mag. Karin Kaufmann von der Selbstbestimmt-Leben-Initiative OÖ und Gunther Trübswasser von SOS Menschenrechte eine Petition an alle im Oö. Landtag vertretenen Parteien übergeben. (Bild oben: Klubobfrau der SPÖ, Mag. Gertraud Jahn; Bild unten: Klubobmann der ÖVP, Mag. Thomas Stelzer)

Darin wird gefordert, keine Verschlechterungen und Einschränkungen in Bezug auf Barrierefreiheit im Rahmen der Baurechtsnovelle zuzulassen und alle geplanten „Einsparungen“ auf Kosten der Barrierefreiheit fallen zu lassen sowie im neuen Oö Bautechnikgesetze die Richtlinie 4 des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ vollinhaltlich zu übernehmen.

Weiters soll im Gesetz klargestellt werden, dass für Adaptierungskosten, die für die Schaffung von Barrierefreiheit im Nachhinein (anpassbarer Wohnbau) notwendig sind, Bauträger bzw. Hauseigentümer und nicht die Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, aufkommen müssen.

Die Petition wurde auch an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oö. sowie an den Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen weitergeleitet.

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