Persönliche Assistenz – unabhängig in welchem Bundesland man lebt

Bei der Eröffnung des Kongresses "Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen - Der Weg zur bundeseinheitlichen Regelung" verwies Martin Ladstätter von BIZEPS auf die Entwicklung der letzten 20 Jahre.

Martin Ladstätter
BIZEPS/Eva Kosinar

„Es freut uns von BIZEPS, dass so viele an Persönlicher Assistenz interessierte Personen anwesend sind“, zeigte sich Ladstätter bei der Eröffnung des von BIZEPS organisierten und vom Sozialministerium mitfinanzierten Kongresses zur Persönlichen Assistenz am 22. April 2010 in Wien erfreut.

Es wollten sich aber doppelt so viele Personen anmelden, als schlussendlich Plätze zur Verfügung standen.

BIZEPS plant daher im Herbst 2010 nochmals einen Kongress zum Thema Persönliche Assistenz in Wien durchzuführen.

„Unser Ziel“ – so Ladstätter weiters – „ist klar: Wir wollen die volle Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen.“ Diese garantiere das Recht auf Persönliche Assistenz in Artikel 19.

Widersprüchliche Regelungen zu Persönlicher Assistenz
SprecherIn: Martin Ladstätter
Audioquelle: BIZEPS

Blicken wir ein Stück zurück – einige von uns können sich erinnern, was wir vor 20 Jahren gefordert haben. Wir forderten „Pflegegeld nach tatsächlichem Bedarf“, die „Abschaffung der größten Pflegeheime“ und „Schaffung einer bundeseinheitlichen Pflegesicherung“.

Manche Forderungen könnte man eins zu eins heute noch immer stellen; in manchen Bereichen ist etwas passiert. Das ist gut so, hat aber auch seine Schattenseiten. Die Schattenseite ist die, dass der Bund und die Bundesländer sehr unterschiedliche und teilweise widersprüchliche Regelungen erlassen haben.

BIZEPS hat im Vorfeld zu diesem Kongress mit allen Bundesländern Kontakt aufgenommen und erkundet was sie im Bereich Persönliche Assistenz anbieten, was sie darunter verstehen und welche Regelungen sie erlassen haben.

Angesichts der Tatsache, dass viele der damals gesteckten Ziele noch immer nicht erreicht seien, bliebe noch viel zu tun, so Ladstätter, der weiters forderte, dass Persönliche Assistenz bundeseinheitlich geregelt wird.

Behinderte Menschen haben ein Recht auf bedarfsgerechte Persönliche Assistenz. „Und wichtig dabei ist: Unabhängig in welchem Bundesland man lebt“, hält Ladstätter abschließend fest.

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