Party im Kleisthaus – Deutschland wird inklusiv

Zum Kampagnenstart "Deutschland wird inklusiv - wir sind dabei!" am 25. März hat Hubert Hüppe (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen) am 7. März 2011 zu einer Party an seinem Amtssitz im Berliner Kleisthaus eingeladen.

Kampagne Deutschland wird inklusiv - inklusivlandkarte.de
Hubert Hüppe

„Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen“, betonte Hüppe zum bevorstehenden Start der Kampagne.

Er will bis 2013 inklusive Beispiele in ganz Deutschland an Ort und Stelle auszeichnen. Zum Start gibt es Konzert und Party mit „The Living Music Box“, die aus den beiden blinden Musikern Carsten Schnathorst und Torsten Graf besteht. Zu ihrem Programm gehören Lieder von den Ärzten bis hin zu den Bee Gees.

Hüppe wird zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des Inklusionsbeirats erste inklusive Beispiele mit einer Urkunde auszeichnen. Die Beispiele werden dann zugleich in einer „Landkarte der inklusiven Beispiele“ veröffentlicht.

Die Kampagne soll einen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung gemäß Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention leisten: Inklusion und die Möglichkeiten ihrer praktischen Umsetzung in Deutschland werden bekannt gemacht.

„Inklusion funktioniert, dafür gibt es schon heute Beispiele an vielen Orten in Deutschland. Dies soll durch die Kampagne deutlich werden“, so Hüppe. Am Nachmittag des 25. März besucht der Behindertenbeauftragte einige Berliner Inklusionsbeispiele und startet damit seine Inklusionstour durch Deutschland.

Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, die Rahmenbedingungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Das bedeutet, dass alle Menschen selbst darüber entscheiden dürfen, wie sie leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Die Gesellschaft muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Angebote für nicht behinderte Menschen selbstverständlich auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Beim Behindertenbeauftragten ist die Koordinierungsstelle nach Artikel 33 der UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Sie besteht aus einem Inklusionsbeirat und Fachausschüssen. Sie soll die Umsetzung der Konvention begleiten und fördern. Der Inklusionsbeirat wird mehrheitlich aus Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache gebildet.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich