ORF-Publikumsrat: Behinderte Menschen werden marginalisiert!

Wunsch der breiten Behindertenbewegung nach Selbstvertretung behinderter Menschen ist zu respektieren!

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Österrreichischer Gehörlosenbund

Die ÖAR hat in der Presseaussendung vom 22.02.2010 die personelle Entscheidung des Bundeskanzlers Faymann kritisiert, im ORF-Publikumsrat künftig Mag. Erich Fenninger und Dr. Elisabeth Pittermann-Höcker den Bereich „Behinderte Menschen“ anzuvertrauen und erwägt eine Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes (§ 28 Abs. 4).

Der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) ist betroffen darüber, dass keine behinderte Person in den ORF-Publikumsrat nominiert worden ist und stimmt der Kritik von ÖAR vollinhaltlich überein.

Der ÖGLB kündigt an, eine Prüfung durch den Unabhängigen Monitoringausschuss zu beantragen. Dabei wird der Bundeskanzler zur Stellungnahme aufgefordert, ob die Republik Österreich nicht eine Menschenrechtsverletzung im Sinne der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen begangen hat.

Die nominierten Personen werden sich die Frage stellen müssen, ob sie das Amt unter diesen Umständen annehmen wollen. Sie werden als sehr aktive Personen im Sozialbereich geschätzt. Der ÖGLB legt daher Mag. Erich Fenninger und Dr. Elisabeth Pittermann-Höcker nahe, dem Wunsch der breiten Behindertenbewegung nach Selbstvertretung behinderter Menschen entgegenzukommen und auf das Amt im ORF-Publikumsrat zu verzichten.

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