OÖ: Von der Versorgung zur Selbstbestimmung?

Revolutionäres scheint sich in Oberösterreich anzubahnen: das Land hat einen Gesetzesentwurf mit dem Namen "OÖ. Chancengleichheitsgesetz" zur Begutachtung vorgelegt, mit dem das OÖ. Behindertengesetz abgelöst werden soll.

Wappen Land Oberösterreich
Land Oberösterreich

Mit diesem Gesetz soll in der Behindertenhilfe in OÖ der langgeforderte Wechsel von der Versorgung zur Selbstbestimmung vollzogen werden. Dieser Gesetzesentwurf basiert auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe, die vom Behindertensprecher der oö. Grünen, Labg. Gunther Trübswasser, initiiert worden ist.

Neu an diesem geplanten Gesetz ist der

  • Vorrang der Selbstbestimmung
  • Vorrang von mobilen vor stationären Leistungen
  • Rechtsanspruch auf bedarfsgerechtes Wohnen und Persönliche Assistenz
  • Anspruch auf ein Mindesteinkommen um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen
  • Ausbau von Beratungsleistungen, insbesondere der Peer-Counseling Beratung.

Bei der Persönlichen Assistenz soll es zu keinem Arbeitsverhältnis zwischen dem Assistenznehmer und der Assistenz kommen, vielmehr sollen die Arbeitgeberaufgaben von einer Trägerorganisation wahrgenommen werden, welche die Leistung der Persönlichen Assistenz organisiert.

Ein großer Unsicherheitsfaktor ist allerdings, dass das Höchstausmaß der Stunden für Persönliche Assistenz sowie eine zeitliche Befristung der Leistungen durch Verordnung festgelegt werden wird.

Auf der Basis des persönlichen Hilfebedarfs soll ein Assistenzplan erstellt werden. Um diesen erstellen zu können, hat die Behörde eine Assistenzkonferenz einzuberufen, zu der auf Wunsch vom behinderten Menschen eine Person seines Vertrauens beigezogen werden kann.

Wenngleich auch noch abgewartet werden muss, ob der Gesetzesentwurf in dieser Form beschlossen werden wird und wie sich die einzelnen Neuerungen in der Praxis bewähren werden, kann schon jetzt gesagt werden, dass dieses Gesetz neue Maßstäbe für alle Bundesländer setzen wird.

Im Interesse aller Betroffenen ist zu hoffen und ist es auch an der Zeit, dass auch die anderen Bundesländer bald einen Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz schaffen werden.

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